Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
dns1986:
Herzlichen Dank, ich war nur verunsichert, da in dieser Quelle sowohl August als auch der Monat Juli parallel genannt worden sind.
Peekaah:
Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten „gleichzeitig“.
dns1986:
Vielen Dank an dieses Forum, die durch konstruktive und schnelle Antworten helfen.
Peekaah:
Gerne doch!
dns1986:
--- Zitat von: Peekaah am 08.07.2019 10:25 ---Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten „gleichzeitig“.
--- End quote ---
Hier möchte ich kurz rückfragen, "gleichzeitig" bedeutet dann, bei hessischen Beamten und Angestellten Ende August oder "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Ende August?
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