Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?

<< < (44/47) > >>

pvenj:

--- Zitat von: dns1986 am 09.07.2019 14:25 ---
--- Zitat von: Peekaah am 08.07.2019 10:25 ---Das Land Hessen differenziert hier in der eigenen Auskunft lediglich zwischen Besoldung (Anfang August) und Tarifentgelt (Ende Juli). Also für die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten „gleichzeitig“.

--- End quote ---

Hier möchte ich kurz rückfragen, "gleichzeitig" bedeutet dann, bei hessischen Beamten und Angestellten Ende August oder "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Ende August?

--- End quote ---

Die Angestellten erhalten ihre Bezüge für den Monat zum Ende des Monats. Die Erhöhungen werden Ende Juli mit den Julibezügen ausgezahlt.
Die Beamten erhalten ihren Sold für den Monat am Anfang des Monats. Die Erhöhungen werden Anfang August mit dem Sold für den Monat August ausgezahlt. Dementsprechend "nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat --- die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten
--- End quote ---

--- Zitat ---Die Angestellten erhalten ihre Bezüge 
--- End quote ---

--- Zitat ---Die Beamten erhalten ihren Sold
--- End quote ---

--- Zitat ---"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
--- End quote ---
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".
 

pvenj:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 09.07.2019 15:38 ---
--- Zitat --- die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten
--- End quote ---

--- Zitat ---Die Angestellten erhalten ihre Bezüge 
--- End quote ---

--- Zitat ---Die Beamten erhalten ihren Sold
--- End quote ---

--- Zitat ---"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
--- End quote ---
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

--- End quote ---

Sie haben natürlich Recht. Ich habe noch einmal bei den Beamten in unserer Dienststelle nachgefragt. Ich bin naiv davon ausgegangen, dass "zu Beginn des Monats" eben genau das ist. Wieder was gelernt.

Bastel:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 09.07.2019 15:38 ---
--- Zitat --- die Portmonee‘s der hessischen Beamten und Angestellten
--- End quote ---

--- Zitat ---Die Angestellten erhalten ihre Bezüge 
--- End quote ---

--- Zitat ---Die Beamten erhalten ihren Sold
--- End quote ---

--- Zitat ---"nahezu gleichzeitig" Ende Juli bzw. Anfang August.
--- End quote ---
*Mir schaudert!*

Die Zahlung der Entgelte erfolgt am letzten Tag des Monats - schreibt § 24 TV-L vor. Und damit die Zahlung "erfolgt" ist, muss sie auf dem Konto der Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein; der eventuelle Eingang im Geldbeutel spielt keine Rolle. Der Juli-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.
Die Dienstbezüge (der Beamten) werden monatlich im Voraus gezahlt (§ 3 HBesG). "Monatlich im Voraus" bedeutet, "regelmäßig vor Beginn des Monats", also spätestens am letzten Tag des Vormonats. Der August-Zahltag wird deshalb am 31. Juli gutgeschrieben werden.

Das Wort "nahezu" ist hier fehl am Platz, insbesondere mit dem Zusatz "Anfang August".

--- End quote ---

Also mein Verbeamteter Kollege (Bayern) meinte zu mir letztens dass sein Geld meistens  um den 25ten rum kommt.

marco.berlin:
Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version