Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Trigger:
Liebe "Ungeduldigen"! Aus Sachsen wurden mir gerade aktuelle Informationen mit folgendem Inhalt übermittelt:
- Zahltag Juli 2019 bleibt
- da Redaktionsverhandlungen laufen, werden noch nicht alle Regelungen der Tarifeinigung umgesetzt
- umgesetzt wird die Erhöhung der Tabellenentgelte, der Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, persönlichen Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Erschwerniszuschläge, Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, Besitzstandszulagen, Entgeltgruppenzulagen, Funktionszulagen und Vorarbeiterzulage
- NICHT umgesetzt wird zum Zahltag Juli 2019 - O-Ton jetzt interessant - "die Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach..., so dass die Garantiebeträge in der bisherigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden"
- NICHT umgesetzt wird weiter die Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte, die Stufenzuordnung der Beschäftigten in bisheriger E 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und die Umsetzung der neuen KR-Entgelttabelle für Pflegekräfte
Peekaah:
„...so dass die Garantiebeträge in der bisherigen Höhe zunächst (weiter)gewährt werden"
Na, da wird man im Sächsischen Finanzministerium auch „gespannt“ warten... 8)
Trigger:
So sieht‘s aus. ;D
Spid:
Garantiebeträge werden nicht durch den AG gewährt, sie stehen aufgrund der tariflichen Regelungen zu.
Bastel:
--- Zitat von: marco.berlin am 09.07.2019 19:52 ---Das ist ja ne Auskunft. Heißt dann, können auch 10 Tage davor oder danach sein? Vielleicht sollte er mal ganz genau auf den Kontoauszug schauen, ob es nicht doch stets der letzte Bankwerktag des Monats ist!?
--- End quote ---
Keine Ahnung, laut seiner Auskunft kommt es immer deutlich vor dem letzten Werktag. Ob stimmt, weis ich nicht.
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