Die Sonderzahlung steigt aber nicht mit an, oder? Zumindest ist sie nicht explizit erwähnt.
Die Sonderzahlung beträgt 5% (siehe §5 Abs. 1 und 2 HSZG) und wird damit mittelbar erhöht. Extra erwähnen hieße doppelt erhöhen.
In Formeln (1,05 = Sonderzahlung; 1,032 = Erhöhung 2019 und 2020):
(x * 1,032) * 1,05 = (x * 1,05) * 1,032 ungleich (x * 1,032) * (1,05 * 1,032) = (x * 1,05) * 1,032^2