Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand bei meinem Problem behilflich sein oder hatte schon einmal selbst den Fall:
Ich bin ab 15.April 2019 fünf Jahre bei einer Kommune unbefristet beschäftigt.
Nun möchte ich in eine andere Kommune wechseln und somit müsste ich selbst bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Den neuen Einstellungsvertrag erhalte ich jedoch wahrscheinlich erst Anfang April 19.
Nun meine Frage wegen der Eigenkündigung:
nach § 34 TVÖD heißt es "bei mehr als 1 Jahr Beschäftigungszeit = Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende" - wäre also letzter Kündigungstag mitte Mai damit ich ab 01.07.2019 den neuen Job antreten kann.
Ab 16.April 19 bin ich dann aber bereits 5 Jahre in der Kommune beschäftigt. Tritt dann nicht die Kündigungsfrist "3 Monate zum Quartalsende" ein, somit Antritt der neuen Beschäftigung erst zum 01.10.19 möglich?
Ich möchte jedoch gern meine neue Stelle zum 01.07.19 antreten!
Reicht es also die Kündigung vor dem 16.April 19 mit der Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende abzugeben oder wirken dann schon die 5 Jahre Beschäftigungszeit?
Danke Mia