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Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung

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arbeitnehmer2019:
Hallo,
ich arbeite seit 11 Jahren in Öffentlichen Dienst. Ich habe letzte Monat eine Höhergruppierung von EG12 auf EG13 von Betriebrat rückwirkend ab 2017 genehmigt bekommen.
 
Nun meine Fragen:
1) darf bei rückwirkender Gehaltberechnung der neue Gehalt weniger sein als schon bezahlte? wenn ja dann muss ich es für 2 Jahran das Geld zurückzahlen?
2) was wird mit Jahressonderzahlung passieren? da ich schon 2 jahren (EG12) 80% das Geld bekommen habe und jetzt wird EG13 hat 60%? muss ich den Restbetrag zurückzahlen?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback.

Spid:
Auf alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis findet die tarifliche Ausschlußfrist nach §37 TVÖD Anwendung.

arbeitnehmer2019:
Danke spid für ihre Antwort,
ich kann leider damit nicht anfangen.
weiter Vorschläge vielleicht..

Spid:
Was an meiner Antwort ist denn unklar?

was_guckst_du:
...aber nach EG 13 bezahlt werden... 8)

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