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Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
MoinMoin:
--- Zitat von: arbeitnehmer2019 am 01.04.2019 14:44 ---Danke spid für ihre Antwort,
ich kann leider damit nicht anfangen.
weiter Vorschläge vielleicht..
--- End quote ---
Ja, TVÖD Lesen
§37 sagt:
Alle Ansprüche die älter als 6 Monate sind sind futsch.
Freddie:
Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung höhergruppiert wurden. Dafür gilt die Auschlussfrist des Paragrafen 37 TVöD nicht. Diese Höhergruppierungen sind in den Paragrafen 29b ff. TVÜ geregelt, also Rückrechnung von allen Entgeltbestandteilen.
Spid:
Das ist unzutreffend. Zwar geht die Jahresfrist als speziellere Frist der Frist nach §37 TVÖD, ein in dieser Frist gestellter Antrag entfaltet seine Wirkung jedoch unmittelbar, d.h. sobald der Antrag als empfangsbedürftige Erklärung beim AG eingegangen ist, ist der Antragsteller rückwirkend zum 01.01.2017 in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach §12 TVÖD ergibt. Entsprechende Entgeltansprüche zwischen dem 01.01.2017 und dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags entstehen im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim AG. Die Frist nach §37 TVÖD beginnt im Hinblick auf diese Ansprüche zu laufen. Aus der Höhergruppierung resultierende Entgeltansprüche nach Antragstellung entstehen zum Zeitpunkt des jeweiligen Anspruchs auf Zahlung des Entgelts, die Frist nach §37 TVÖD beginnt für den jeweiligen Entgeltanspruch zum jeweiligen Zeitpunkt.
arbeitnehmer2019:
Hallo und Danke für eure Rückmeldungen,
Es ist jetzt schon passiert. Ich habe meine Gehaltabrechnungen von 1.1.17 - 31.3.19 Rückwirkend gerechnet bekommen. ich habe überall in Jahr 2017 negative Zahlungen. z.B. Januar 2017 Gehalt erhalten X und März 2019 Rückrechnung für Januar 2017 Y (-200€), was ich zurückzahlen muss.
Zusätzlich Weihnachtszahlungen (2017/2018) wurden auch neue berechnet und ich muss fast 2000€ zurückzahlen.
was muss ich jetzt nur tun?
nochmals zur Info: ich wurde von EG12 auf EG13 hochgruppiert!!
Danke im Voraus
Spid:
Den AG auf die tarifliche Ausschlußfrist hinweisen, ihn zur Zahlung der zu Unrecht verrechneten Gehaltsbestandteile unter Fristsetzung auffordern, nach Verstreichen der Frist Lohnklage vor dem Arbeitsgericht erheben.
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