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[HE] Landesticket Steuererklärung
hessena12:
Bisher habe ich eine Jahreskarte für die Öffis zahlen müssen und habe es auch in der Steuererklärung angegeben.
Mit dem Landesticket hat sich das natürlich geändert. Lasst ihr die Felder für die Steuererklärung nun aus, oder gebt ihr Auto, Fahrrad etc. an, um noch etwas Pendlerpauschale zu erhalten?
Mask:
Da ich das Landesticket seit erhalt ungefähr dreimal benutzt habe und sonst weiter brav mit dem Auto fahre, gebe ich wie eh und je das Auto an
hessena12:
Und wenn man kein Auto hat,
kann man z.B. das Fahrrad angeben?
Bei mir sind es sowieso nur 5km bis zur Arbeit...
AlphaOmega:
Die Entfernungspauschale steht dir für 2018 ungekürzt zu. Siehe etwa
https://innen.hessen.de/buerger-staat/personalwesen/landesticket#Wird%20der%20geldwerte%20Vorteil%20versteuert?%20Hat%20die%20Nutzung%20der%20Freifahrtberechtigung%20Auswirkung%20auf%20die%20Entfernungspauschale?
und
https://www.uni-frankfurt.de/75163457/Hessisches_Ministerium_der_Finanzen.pdf
bettelmusikant:
Bin zur Beratung regelmäßig bei dem Lohnsteuerhilfeverein. Thema Entfernungspauschale: Unabhängig von dem "wie komme ich zum Dienst" soll ich lediglich die kürzeste (einfache) Strecke angeben. Fertig.
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