Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[HE] Landesticket Steuererklärung

<< < (3/4) > >>

Mask:
Könnt ihr das für einen Nichtfinanzer erklären? Heißt dass in Summe fällt meine Steuerrückzahlung geringer aus, wegen einem Ticket das ich nicht wollte und nicht benutzt habe ?

Kingrakadabra:

--- Zitat von: Mask am 05.04.2019 06:18 ---Könnt ihr das für einen Nichtfinanzer erklären? Heißt dass in Summe fällt meine Steuerrückzahlung geringer aus, wegen einem Ticket das ich nicht wollte und nicht benutzt habe ?

--- End quote ---

Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt.

pvenj:
Zur Ergänzung noch aus der Tarifvereinbarung:


--- Zitat ---Um die besondere Attraktivität des LandesTickets Hessen zu erhalten, strebt das Land
Hessen an, auf Bundesebene eine gesetzliche Alternative zur Steuerfreistellung nach
§ 3 Nr. 15 EStG zu schaffen, wonach sich das Land Hessen als Arbeitgeber wahlweise
dafür entscheiden könnte, die für die Entfernungspauschale schädliche Steuerfreiheit
aufzuheben und stattdessen die Pauschalversteuerung für das LandesTicket Hessen
zu übernehmen.
--- End quote ---

und weiter unten:


--- Zitat ---Für den Fall, dass die o.g. Gesetzesänderung nicht bis zum 15. Oktober 2019
verabschiedet wird oder nicht spätestens zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird
das LandesTicket Hessen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nach
Maßgabe des TV LandesTicket Hessen mit der Vorgabe gewährt, dass den Beschäftigten
ein für jedes Kalenderjahr einmalig auszuübendes Wahlrecht zwischen
der Nutzung des LandesTickets Hessen unter Minderung der Entfernungspauschale
in Höhe der steuerfreien Arbeitgeberleistung einerseits und dem Erhalt
der vollständigen Entfernungspauschale unter Verzicht auf die Nutzung des
LandesTickets Hessen andererseits eingeräumt wird. Die Protokollerklärung Nr.
1 zu § 3 Absatz 3 wird angepasst.
--- End quote ---

anstaltszauber:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 05.04.2019 06:41 ---Der steuerliche Werbungskostenabzug beim einzelnen Bediensteten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die Nutzung nicht berührt.

--- End quote ---

Bis Ende 2018 galt: Das Landesticket als sonstige Leistung wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Seit Anfang 2019 gilt: Das Landesticket als sonstige Leistung wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Siehe § 3 Nr. 15 EStG. Deshalb soll laut Tarifvereinbarung künftig (vielleicht) ein Wahlrecht gelten.

AlphaOmega:

--- Zitat von: anstaltszauber am 05.04.2019 20:38 ---
Seit Anfang 2019 gilt: Das Landesticket als sonstige Leistung wird auf die Entfernungspauschale angerechnet.


--- End quote ---
Das ist meiner Meinung nach falsch. Siehe
https://www.uni-frankfurt.de/75163457/Hessisches_Ministerium_der_Finanzen.pdf
Zitat: "[...] Sie erhalten also auch das LandesTicket 2019 ohne steuerliche Nachteile. [...]"

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version