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[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche
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Autor
Thema: [NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche (Read 5838 times)
Marianne
Full Member
Beiträge: 103
[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche
«
am:
02.04.2019 07:45 »
Ist es richtig, dass man mindestens 21 Std. wöchentlich arbeiten muss, um entsprechende Pensionsansprüche für diesen Zeitraum berücksichtigt zu bekommen?
«
Last Edit: 02.04.2019 15:38 von Admin
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Mask
Gast
Antw:Beamte
«
Antwort #1 am:
02.04.2019 07:47 »
Bei 16 verschiedenen Bundesländern mit ebensovielen Beamtenversorgungsgesetzen plus Bund bestehen theoretisch bis zu 17 verschiedene Antwortmöglichkeiten. Um welches Bundesland geht es dir ?
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Marianne
Full Member
Beiträge: 103
Antw:Beamte
«
Antwort #2 am:
02.04.2019 07:48 »
Danke für die schnelle Rückantwort....NRW
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MGM
Gast
Antw:Beamte
«
Antwort #3 am:
02.04.2019 08:38 »
Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht (§ 13 Abs. 1 LBeamtVG NRW).
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Admin
Administrator
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Beiträge: 561
Antw:[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche
«
Antwort #4 am:
02.04.2019 15:39 »
wir haben den Betreff dieser Diskussion vom nicht gerade vielsagenden "Beamte" in "[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche" geändert.
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[NW] wöchentliche Arbeitszeit und Pensionsansprüche