Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HE] Probezeit Zwischenbericht
Organisator:
--- Zitat von: Mask am 02.04.2019 13:06 ---Und woraus ergibt sich die Zuordnung der drei Ämter wenn nicht aus einer Bewertung ?
--- End quote ---
Die Zuordnung der drei Ämter zu einer Funktion ist die Bewertung. Der Dienstherr ist in der Art seiner Bewertung ziemlich frei.
Vgl dazu § 18 BBesG (neu):
Die Funktionen der Beamten und Soldaten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden. (…)
Dabei ist unerheblich, ob die Bewertung summarisch oder analytisch vorgenommen wird.
Mask:
Und eben das ist ja vorliegend eben nicht erfolgt, wenn der TE schreibt, dass keine Stellenbewertungen für Beamte in gleich welcher Form existieren, sind auch keine (wie auch immer gearteten) Bewertungen vorgenommen worden. Wenn eine solche nicht existiert, kann seine Stelle auch nicht gebündelt (von bis was auch immer) sein.
Auch ist der Dienstherr mE nach nicht ziemlich frei, so darf eine Dienstpostenbündelung etwa nur aufgrund eines sachlichen Grundes erfolgen.
Die Einrichtung gebündelter Dienstposten bedarf einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann (Vgl. BVerwG a.a.O.)
Dieser kann gerade in sogenannten Massenverwaltungen darin liegen, dass ständig wechselnde Aufgaben wahrgenommen werden.
Hier soll die Verwaltung nun prüfen und konkret festlegen, welche Posten gebündelt werden sollen und welche Aufgaben innerhalb der Bündelung wahrgenommen werden.
Von daher würde ich sagen, dass es in der Verwaltung des TEs auf jeden Fall einen gewissen Handlungsbedarf gibt....
Organisator:
--- Zitat von: Mask am 02.04.2019 15:23 ---Und eben das ist ja vorliegend eben nicht erfolgt, wenn der TE schreibt, dass keine Stellenbewertungen für Beamte in gleich welcher Form existieren, sind auch keine (wie auch immer gearteten) Bewertungen vorgenommen worden. Wenn eine solche nicht existiert, kann seine Stelle auch nicht gebündelt (von bis was auch immer) sein.
Von daher würde ich sagen, dass es in der Verwaltung des TEs auf jeden Fall einen gewissen Handlungsbedarf gibt....
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Da Dienstpostenbewertung ein recht spezielles Thema ist (und z.B. eine Bündelung schnell für das Missverständnis sorgt, dass keine (dienstpostenscharfe) Bewertung vorliegt), der TE noch recht frisch in der Verwaltung ist und gar keine Dienstpostenbewertung eher unwahrscheinlich ist, würde ich den Ball nochmal zurückspielen wollen:
@ bettelmusikant: Wie schauts denn aus, gar keine Dienstpostenbewertung? Bündel? Was sagen denn die (schon mal beförderten) Kollegen zum Verfahren?
Mayday:
--- Zitat von: bettelmusikant am 02.04.2019 08:18 ---Ich habe aber nun darum gebeten, dass ein solcher Zwischenbericht für mich erstellt wird (auch in Hinblick auf eine theoretisch mögliche Beförderung nach zwei Jahren der Probezeit).
--- End quote ---
Noch nicht mal die Lebenszeitverbeamtung in der Tasche und schon nach einer Beförderung schielen... ::)
Dafür wären nach §10 HLV "hervorragende Leistungen" notwendig, was wohl der höchstmöglich erreichbaren Punktzahl in Hessen (130 = übertrifft in besonderem Maße die Anforderungen) entspräche. Ein solches Szenario ist völlig unrealistisch, aber träumen darf man natürlich. Lieber Step by Step... ;)
BeamterBR:
--- Zitat von: Mayday am 02.04.2019 19:25 ---
--- Zitat von: bettelmusikant am 02.04.2019 08:18 ---Ich habe aber nun darum gebeten, dass ein solcher Zwischenbericht für mich erstellt wird (auch in Hinblick auf eine theoretisch mögliche Beförderung nach zwei Jahren der Probezeit).
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Noch nicht mal die Lebenszeitverbeamtung in der Tasche und schon nach einer Beförderung schielen... ::)
Dafür wären nach §10 HLV "hervorragende Leistungen" notwendig, was wohl der höchstmöglich erreichbaren Punktzahl in Hessen (130 = übertrifft in besonderem Maße die Anforderungen) entspräche. Ein solches Szenario ist völlig unrealistisch, aber träumen darf man natürlich. Lieber Step by Step... ;)
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Naja ich kann das schon verstehen. Wenn man aufgrund der Anzahl der Beamten und der Anzahl entsprechender Dienstposten Aufgaben mit einer Dienstpostenbewertung von A12 ausführt mit einer Besoldung von A9 kann das schon frustrierend sein, wenn der Dienstherr alles was eine Beförderung betrifft hinauszögert.
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