Autor Thema: Kündigungsfrist Befristeter Vertrag  (Read 9121 times)

AleVal

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Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« am: 02.04.2019 08:56 »
Hallo zusammen,
ich habe ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis im ÖD Hessen bis November 2019 und habe am 1.12.2018 mit der Arbeit begonnen.
Ich würde gerne mein Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2019 kündigen, bin mir aber nicht sicher welche Regelung jetzt zum tragen kommt:

Das steht dazu im Tarifvertrag:
In den ersten sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist im TVÖD 2 Wochen zum Monatsende, somit entspricht diese Regelung gemäß TVÖD im Grunde der der Probezeit.

Darüber hinaus kommen folgende Kündigungsfristen im TVÖD zur Anwendung:
Anstellung bis zu einem Jahr – Kündigungsfrist ein Monat bis zum Monatsende (TVÖD)


Zählt der Mai 2019 noch als "sechster Monat", d.h. ich müsste am 14. Mai meine Kündigung einreichen?
Oder zählt der angefangene Monat, d.h. meine Kündigung müsste bis zum 30. April erfolgen?

Es ist äußerst wichtig, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Mai endet.

Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für eure Antworten!

Lg. Alex

pvenj

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #1 am: 02.04.2019 09:02 »
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. Wenn dein Arbeitsverhältnis am 01.12.2018 begonnen hat, ist deine Probezeit mit Ablauf des 31.05.2019 vorbei. Dementsprechend, wenn du zum 31.05.2019 kündigen willst, greift für dich die Frist von zwei Wochen.

AleVal

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #2 am: 02.04.2019 09:08 »
Hallo Pvenj,

vielen Dank für deine Antwort. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Probezeit von einem Monat.
Aber aus deiner Antwort erschließe ich, dass die 6 Monate inklusive des Monats Mai sind und daher unabhängig der Probezeit die Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt?

Lg

Spid

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #3 am: 02.04.2019 09:10 »
Entweder falsches Unterforum oder falscher Tarifvertrag.

AleVal

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #4 am: 02.04.2019 09:15 »
Oh, sorry. Dann muss der Thread in das Forum TVöD Kommunen.

pvenj

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #5 am: 02.04.2019 09:19 »
Ok, dann ist die Lage bei dir doch etwas anders.
Der TVöD trifft dazu Regelungen in §30:

Zitat
(4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

(5) Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,

- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen

zum Schluss eines Kalendermonats,

- von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
- von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.

Da du zwar dann einen Tag weniger als 6 Monate gearbeitet hast, deine Probezeit jedoch vorbei ist, greifen meines Erachtens nach für dich die 4 Wochen.

AleVal

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #6 am: 02.04.2019 09:26 »
....von insgesamt mehr als sechs Monaten

Das ist genau die Krux. Es sind ja nicht mehr als 6 Monate, sondern ende Mai genau 6 Monate. Ich lese das so, dass ab 6 Monate und 1 Tag die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, darunter dann nur 2 Wochen.

pvenj

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #7 am: 02.04.2019 09:39 »
Die "kurze" Kündigungsfrist von zwei Wochen ist aber i.d.R. immer an die Probezeit gebunden.
Da du wohl so eine Art Zwischenfall bist, würde ich mich an deiner Stelle an den örtlichen PR wenden.

Anja

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #8 am: 02.04.2019 19:18 »
Hallo Zusammen,

ich habe auch ein Problem mit meiner Kündigungsfrist und weiß nicht weiter, vielleich kann mir bitte jemand behilflich sein.

Und zwar habe ich seit 01.01.19 einen befristeten Vertrag TV-L (ohne Sachgrund) für zwei Jahre. Die Probezeit waren 6 Wochen.
Ich will kündigen, da ich eine neue unbefristete Anstellung ab 01.06.2019 aufnehmen möchte.
Ich dachte ich habe 6 Wochen zum Monatsende, heute war ich in der Personalabteilung um mich zu vergewissern wann ich kündigen muss, da sagte die Personalerin ich kann im esten Jahr gar nicht kündigen. Es ginge nur ein Aufhebungsvertrag. Stimmt das?

Viele Grüße

Spid

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Antw:Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
« Antwort #9 am: 02.04.2019 20:44 »
Nein.