Hallo zusammen,
ich habe ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis im ÖD Hessen bis November 2019 und habe am 1.12.2018 mit der Arbeit begonnen.
Ich würde gerne mein Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2019 kündigen, bin mir aber nicht sicher welche Regelung jetzt zum tragen kommt:
Das steht dazu im Tarifvertrag:
In den ersten sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist im TVÖD 2 Wochen zum Monatsende, somit entspricht diese Regelung gemäß TVÖD im Grunde der der Probezeit.
Darüber hinaus kommen folgende Kündigungsfristen im TVÖD zur Anwendung:
Anstellung bis zu einem Jahr – Kündigungsfrist ein Monat bis zum Monatsende (TVÖD)
Zählt der Mai 2019 noch als "sechster Monat", d.h. ich müsste am 14. Mai meine Kündigung einreichen?
Oder zählt der angefangene Monat, d.h. meine Kündigung müsste bis zum 30. April erfolgen?
Es ist äußerst wichtig, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Mai endet.
Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für eure Antworten!
Lg. Alex