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Eingruppierung E 14 - BItte um Bewertungs- und Argumentationshilfe

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AlphaOmega:
Auch das nochmalige lesen deiner Aussage bringt mich nicht weiter.
In dem Beispiel gibt es zwei Arbeitsvorgänge. Nr. 1 verfassungsmäßige Prüfung von Gesetzgebungsverfahren mit einem Zeitanteil von 30%. Kein Heraushebungsmerkal und kein Unterstellungsverhältnis. Bewertet mit EG 13. Nr. 2 Leitung der Arbeitsgruppe XY mit 70% und mit Unterstellungsverhältnis. Bewertet mit EG 14.

Für mich gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten:
1. Du irrst
2. Die Hinweise sind falsch (zumindest das Beispiel)
3. Ich habe noch nicht verstanden was ein AV ist
4. Irgendetwas anderes

Spid:
Du fragtest, was stimmt - nicht nach einer Begründung. Selbstverständlich habe ich recht, siehe BAG Urteil v. 15.02.1984 - 4 AZR 264/82. Die Hinweise sind auch nicht falsch, schließlich behaupten sie nicht, die Feststellung könne nicht auf die Gesamttätigkeit ausgedehnt werden. Das Formular ist halt eine Arbeitshilfe für Leute, die es können (sollen). Zudem ist das Beispiel vielleicht unglücklich gewählt.

AlphaOmega:
Um auch mal kleinlich zu sein: In dem Beispiel wird dem AV Nr. 2 ganz klar ein Unterstellungsmerkmal zugeordnet und zwar nur diesem AV.
Man hätte das Formular auch so gestalten können, dass das Unterstellungsverhältnis nur für den ersten AV auswählbar ist, weil damit die Eingruppierung feststeht (so habe ich es jetzt verstanden).

Danke für das Aktenzeichen.

Organisator:
Ich habe jetzt als Argumentation, warum die E 14 auch die E 13 beinhaltet, die Durchführungshinweise des BMI vom 24.03.2014, Nr. 1.3.4.1 Schritt 2 Buchstabe b) genommen :

"Die Addition von Zeitanteilen einzelner erfüllter Anforderungen kommt nur in Betracht, wenn die betreffende Gliederungseinheit aufeinander aufbauende Tätigkeitsmerkmale enthält. Aufeinander aufbauende Tätigkeitsmerkmale liegen vor, wenn ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe alle Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer darunter liegenden Entgeltgruppe beinhaltet. "

Ich hoffe, das sorgt bei der anderen Seite für Verständnis

AlphaOmega:
Aber kommt es jetzt nicht darauf an, wie man zu den 40% E 14 gekommen ist? Nach Spids Aussage wäre die Person in E 14 eingruppiert, wenn ein Unterstellungsverhältnis vorliegt (Ich habe das Urteil bisher nur überflogen, aber Rn. 20 spricht meiner Meinung nach nicht für diese Auffassung. Hier muss die Unterstellung mindenstens Hälftig vorliegen).

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