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Eingruppierung E 14 - BItte um Bewertungs- und Argumentationshilfe

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AlphaOmega:
Wie ist die Eingruppierung bei

AV1: 20%, bSuB
AV2: 20%, hLbbsA
AV3: 60%, E13

Ich würde ja E13 sagen. Unsicher bin ich nur, weil ich nicht weiß, ob vielleicht bSuB hLbbsA impliziert oder umgekehrt.

Spid:
E13, da kein Heraushebungsmerkmal erfüllt ist.

AlphaOmega:
Wenn ein AV der E15 Fg. 1 zuzuordnen ist, muss dann die bSuB und die erhebliche Verantwortung begründet werden?

Spid:
Ja.

nichts_tun:

--- Zitat von: AlphaOmega am 05.04.2019 21:09 ---Ich würde ja E13 sagen. Unsicher bin ich nur, weil ich nicht weiß, ob vielleicht bSuB hLbbsA impliziert oder umgekehrt.

--- End quote ---

"bSuB" und "hLbbsA" sind zwei getrennt voneinander zu betrachtende Tätigkeitsmerkmale und bedingen einander nicht noch stehen sie in sonstiger Beziehung zueinander.

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