Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung E 14 - BItte um Bewertungs- und Argumentationshilfe
AlphaOmega:
Wie ist die Eingruppierung bei
AV1: 20%, bSuB
AV2: 20%, hLbbsA
AV3: 60%, E13
Ich würde ja E13 sagen. Unsicher bin ich nur, weil ich nicht weiß, ob vielleicht bSuB hLbbsA impliziert oder umgekehrt.
Spid:
E13, da kein Heraushebungsmerkmal erfüllt ist.
AlphaOmega:
Wenn ein AV der E15 Fg. 1 zuzuordnen ist, muss dann die bSuB und die erhebliche Verantwortung begründet werden?
Spid:
Ja.
nichts_tun:
--- Zitat von: AlphaOmega am 05.04.2019 21:09 ---Ich würde ja E13 sagen. Unsicher bin ich nur, weil ich nicht weiß, ob vielleicht bSuB hLbbsA impliziert oder umgekehrt.
--- End quote ---
"bSuB" und "hLbbsA" sind zwei getrennt voneinander zu betrachtende Tätigkeitsmerkmale und bedingen einander nicht noch stehen sie in sonstiger Beziehung zueinander.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version