Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung E 14 - BItte um Bewertungs- und Argumentationshilfe
AlphaOmega:
Jetzt bin auch ich wieder planlos.
Ich war auf die E 14 gekommen, weil AV 1 und AV 2 E 14 sind und damit zu 50% E 14 Tätigkeiten vorliegen. Wo kommen deine (Spid) 80% und 40% her und was ist eine Anforderungsbetrachtung und was sind aufeinander aufbauende Tätigkeitsmerkmale?
Spid:
Mein Beitrag, den @Texter zitierte, war die unmittelbare Antwort auf den Startbeitrag - und da waren es 40% E14 und 40% E13 -> 80% wiss. Hochschulstudium und 40% bSuB. Aufeinander aufbauende Tätigkeitsmerkmale sind solche, die aufeinander aufbauen, bspw. bauen alle Tätigkeitsmerkmale der E14 des allg. Teils der EGO auf der E13 („Beschäftigte der E13, deren Tätigkeit...“) auf. Die Anforderungsbetrachtung betrachtet die Erfüllung von Anforderungen in Tätigkeitsmerkmalen durch Arbeitsvorgänge und summiert diese.
AlphaOmega:
Dann wäre die Eingruppierung des AN von Organisator aber doch E 13 und nicht E 14, weil weder zu mindestens 50% Tätigkeiten bSuB vorliegen, noch zu mindestens 1/3 Tätigkeiten hLbbsA?
Spid:
40% > 1/3
nichts_tun:
--- Zitat von: Organisator am 02.04.2019 17:07 ---Nach meiner Logik beinhaltet die E 14 auch die Tätigkeitsmerkmale der E 13, so dass insgesamt 80 % E 13 vorliegen und natürlich darauf aufgebaut werden kann.
--- End quote ---
Das ist nicht nur "deine Logik", sondern der Systematik von Aufbaufallgruppen, wie die EG 14 FG 2 eine ist, immanent.
Diese Ausfüllhilfen vom BVA finde ich übrigens nicht gut händelbar.
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