Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urteil Bundesarbeitsgericht 4 AZR 816/16
steffen:
Mit dem oben genannten Urteil wurde einer Geschäfststellenmitarbeiterin die E9 zugesprochen.
In allen Bundesländern liegen nunmehr Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor auf eine Höhergruppierung. Bisher hat kein Bundesland solch einem Antrag statt gegeben, mit dem Verweis, dass die Tarifparteien dies klären wollen.
Kennt jemand diesbezüglich den Sachstand, oder ist alles nur eine Hinhaltetaktik der Länder
Gruß
Micha1974:
--- Zitat von: steffen am 03.04.2019 11:18 ---Mit dem oben genannten Urteil wurde einer Geschäfststellenmitarbeiterin die E9 zugesprochen.
In allen Bundesländern liegen nunmehr Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor auf eine Höhergruppierung. Bisher hat kein Bundesland solch einem Antrag statt gegeben, mit dem Verweis, dass die Tarifparteien dies klären wollen.
Kennt jemand diesbezüglich den Sachstand, oder ist alles nur eine Hinhaltetaktik der Länder
Gruß
--- End quote ---
Hallo.
Laut einem Schreiben von Ver.di laufen erste Klagen.
Hier ist einmal ein Zitat aus dem Schreiben:
"Im Übrigen sind nach dem ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dem Anlass gebenden Fall einer Justizbeschäftigten beim Bundesverwaltungsgericht im Nachgang dort bereits alle Service-/Geschäftsstellenkräfte bis Ende des Jahres 2018 entsprechend in die „kleine“ Entgeltgruppe 9 TV-L höhergruppiert worden."
Warten wir einmal ab was passiert.....
Grüße der
Micha
Wastelandwarrior:
Das inhaltlich dazu passende Zitat aus dem Einigungspapier der Tarifrunde lautet:
"II. Eingruppierung
1. Arbeitsvorgang (§ 12 TV-L)
Zur Sicherstellung einer differenzierten Eingruppierung anhand des zeitlichen
Umfangs, in dem eine bestimmte Anforderung (z. B. Schwierigkeit, Verantwortung)
innerhalb der auszuübenden Tätigkeiten erfüllt sein muss (Hierarchisierung),
werden die Tarifvertragsparteien unmittelbar nach der Redaktion Gespräche
aufnehmen."
steffen:
Diese schwammige Aussage kenne ich. Die Frage ist nun wie lange es dauert. In MV wurde die Parole ausgeben mindestens bis zum Ende des Jahrs zu warten bevor man selbst Klage einreicht.
Ich verstehe nicht was an dem Urteil nicht eindeutig ist.
Micha1974:
--- Zitat von: Micha1974 am 03.04.2019 11:57 ---
--- Zitat von: steffen am 03.04.2019 11:18 ---Mit dem oben genannten Urteil wurde einer Geschäfststellenmitarbeiterin die E9 zugesprochen.
In allen Bundesländern liegen nunmehr Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor auf eine Höhergruppierung. Bisher hat kein Bundesland solch einem Antrag statt gegeben, mit dem Verweis, dass die Tarifparteien dies klären wollen.
Kennt jemand diesbezüglich den Sachstand, oder ist alles nur eine Hinhaltetaktik der Länder
Gruß
--- End quote ---
Hallo.
Laut einem Schreiben von Ver.di laufen erste Klagen.
Hier ist einmal ein Zitat aus dem Schreiben:
"Im Übrigen sind nach dem ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dem Anlass gebenden Fall einer Justizbeschäftigten beim Bundesverwaltungsgericht im Nachgang dort bereits alle Service-/Geschäftsstellenkräfte bis Ende des Jahres 2018 entsprechend in die „kleine“ Entgeltgruppe 9 TV-L höhergruppiert worden."
Quelle: Auszug aus ver.di-Bundesverwaltung 19. März 2019
Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst
Warten wir einmal ab was passiert.....
Grüße der
Micha
--- End quote ---
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version