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Eingruppierung Ausländerbehörde

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Glanzturnhose:
Hallo liebe Forenmitglieder !

Ich bin Sachbearbeiter in einer Ausländerbehörde (Landkreisverwaltung) und wollte euch mal unsere / meine Stellenbeschreibung zeigen / also hochladen - mit der Bitte um eure Meinung bzw. nach welcher Entgeltgruppe ihr diese Tätigkeiten bewerten würdet. Kann man mir jemand einen (technischen) Tipp geben, wie bzw. ob ich überhaupt etwas hochladen darf ?

Nur noch zur Info: Anfang Dezember fand (auf Antrag des Personalrates) eine Überprüfung der Eingruppierung statt und sollte längst abgeschlossen sein. Wir (gesamt 5 SB´s) werden seit dem immer wieder mit neuen Zeiträumen vertröstet und hingehalten und würden nun gern wissen, wie wir uns nun verhalten sollen? Eine letzte Frist dem Arbeitgeber/Personalamt setzen und ihn auffordern endlich zu einer Entscheidung zu kommen und gleichzeitig eine Klage androhen und diese ggf. dann auch einreichen ?

Wir sind derzeit in EG 5 eingruppiert und sehen immer wieder Stellenausschreibungen von anderen Ausländerbehörden, mit dem exakt dem gleichen Tätigkeits- u. Anforderungsprofil wie unsere derzeitige Stelle hier. - diese Stellen werden immer wieder mit EG 8, meist aber EG 9a ausgeschrieben.

PS: Sollte es technisch nicht möglich sein, die Stellenbeschreibung hier einzufügen, würde ich sie dann halt mal mühsam abtippen.

Vielen Dank vor ab für eure hilfreichen Antworten und eure Bemühungen.

was_guckst_du:
...bei unserer ABH sind die "normalen" Sachbearbeitungsstellen alle EG 9a/A 8 ....die sogen. "Hauptsachbearbeiter" haben haben EG 10/A 11...die Sachgebietsleitung EG 12/ A13...

Glanzturnhose:
Ich weiß...genau das erzählen uns auch alle Kollegen von anderen ABH´s mit denen wir ständig zu tun haben, aus den unterschiedlichsten Regionen der Republik. Eine EG 5 wird dort nicht mal der Sekretärin oder den Mitarbeitern am Frontoffice gezahlt, ohne diese Tätigkeiten jetzt abwerten zu wollen.

Wir empfinden diese EG 5 ehrlich gesagt auch als Unverschämtheit und extrem ungerecht bzw. viel zu wenig.
Wir erteilen Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Arbeitserlaubnisse, widerrufen Duldungen, bearbeiten Umverteilungs- / Umzugsanträge, wirken bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung mit, schreiben selbstständig Anhörungen und Widerspruchsbescheide, etc. etc...

was_guckst_du:
..."Eingruppierungsfeststellungsklage" heisst das Zauberwort...

Glanzturnhose:
Hast ja Recht...muss man die vorher nochmal dem Arbeitgeber ankündigen, also eine letzte verbindliche Frist setzen ?

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