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Besoldungsrechner für Landesbeamte Ba-Wü falsch?

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BaWülerin:
Halli hallo,

schon vor einiger Zeit fiel mir auf, dass sich die Berechnungen über den Rechner trotz eurer ständigen und aktuellsten Neuerungen von meinen Mitteilungen des LBV um ca. 8,- € netto (Rechner zu niedrig) unterscheiden.

Weiß jemand, warum? Wäre es ein allgemeiner Fehler, wäre das über die Dauer doch sicherlich schon öfter aufgefallen, oder?

LG

Feidl:
Hast du den Beitrag zur private Krankenversicherung (bzw. den theoretischen Betrag der Basis-KV) im Rechner auch eingegeben? Dieser wird steuermindernd berücksichtigt.

8€ ist von der Größenordnung her so ziemlich das, was bei Nichtberücksichtigung mehr an Steuern pro Monat man zahlen müsste, wodurch das netto um diesen Betrag weniger wird.

Bei mir passt der Rechner centgenau und das schon bei unterschiedlichen Dienstherrn.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Feidl am 03.04.2019 16:48 ---Hast du den Beitrag zur private Krankenversicherung (bzw. den theoretischen Betrag der Basis-KV) im Rechner auch eingegeben? Dieser wird steuermindernd berücksichtigt.

--- End quote ---
Der wird aber nur berücksichtigt, wenn die entsprechende Bescheinigung auch der Bezügestelle vorgelegt wird. Ob das der Fall ist, wissen wir nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass BaWülerin die 22 € im Monat leistet, damit sie Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus hat. Dadurch vermindern sich die Steuerabzüge, weil das steuerpflichtige Brutto entsprechend geringer ausfällt.

BaWülerin:
Reden wir hier von den 22,- € für die Wahlleistungen der Beihilfe? Diese gebe ich immer mit in den Rechner ein.

Sollte etwas anderes gemeint sein, dann lautet die Antwort wohl eher nein, da andere Beträge zur KV von mir nicht eingetragen werden.

Eine derzeitige, grundsätzlichen Fehlnutzung des Rechners möchte ich nicht 100% ausschließen, allerdings entstand die Verwirrung bei mir dadurch, dass ich den Rechner in der jeweils aktuellen Version seit Jahren benutzte und anfangs ebenfalls centgenaue Ergebnisse erlangte.

Ich bin mir dann nicht mehr sicher, welcher Jahreswechsel es genau war, aber durch steuerliche Veränderungen zum 01.01. bekam ich eine Nachzahlungsmitteilung des LBV und eine für die folgenden monatlichen Zahlungen und erhalte seither immer im Schnitt 7-8,- € mehr ausbezahlt und mitgeteilt, als es mir der Rechner vorgibt.

BaWülerin:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 03.04.2019 17:17 ---
--- Zitat von: Feidl am 03.04.2019 16:48 ---Hast du den Beitrag zur private Krankenversicherung (bzw. den theoretischen Betrag der Basis-KV) im Rechner auch eingegeben? Dieser wird steuermindernd berücksichtigt.

--- End quote ---
Der wird aber nur berücksichtigt, wenn die entsprechende Bescheinigung auch der Bezügestelle vorgelegt wird. Ob das der Fall ist, wissen wir nicht.

--- End quote ---

Da haben wirs glaube ich. Ich hab vor wenigen Jahren aufgrund eines Umzuges meine Unterlagen sortiert und im Allgemeinen ausgemistet, sodass es peinlicher Weise dazu kam, dass ich o.g. Bescheinigungen der KV "zur Vorlage beim Arbeitgeber" nachgereicht habe.

DAS könnte fortan zu der besagten Änderung geführt haben, da ich seither etwas pflichtbewusster und regelmäßig diese Bescheinigungen abgebe.

Frage dazu aber: Diese Bescheinigungen sind ja Standard oder nicht? Wenn es aufgrund der Abgabe der Bescheinigungen bei jedem dazu führen würde, dass er ein paar € mehr netto erhält, warum
a) macht das dann nicht jeder?
b) kann so eine verändernde Komponente im Rechner nicht mit berücksichtigt werden?

Danke auf jeden Fall fürs Mitgrübeln und die Antworten :)

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