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Besoldungsrechner für Landesbeamte Ba-Wü falsch?
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: BaWülerin am 03.04.2019 17:19 ---Reden wir hier von den 22,- € für die Wahlleistungen der Beihilfe? Diese gebe ich immer mit in den Rechner ein.
--- End quote ---
Ja, mit den Worten "die 22 € im Monat ..., damit sie Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus hat" rede bzw. schreibe ich "von den 22,- € für die Wahlleistungen der Beihilfe".
Dass man die in den Rechner eingeben kann, wusste ich nicht. Ich habe die Möglichkeit auch jetzt nicht gefunden.
Selbst für die Eingabe der Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge finde ich nur im "ausführlicher Lohnsteuerrechner" eine Eingabemöglichkeit.
Die Abgabe der Bescheinigung führt nicht immer zu einer Steuerermäßigung und wenn, dann sind die Beträge recht unterschiedlich. Ich habe vor Jahren eine abgegeben, die sich aktuell monatlich mit rund 35 € bemerkbar macht. Würde ich die neueste Bescheinigung einreichen, würde sich die Entlastung monatlich auf ca. 80 € erhöhen. Mir ist das inzwischen egal, seit ich mein Konto nicht mehr überziehen muss, nehme ich lieber einmalig 500 € vom Finanzamt, als monatlich ein Zwölftel vom Dienstherrn.
BaWülerin:
Ich hatte mit meiner ersten Frage nicht Ihre Antwort gemeint, sondern Feidls, Sie haben Ihre Antwort parallel zu meiner erstellt. ;)
Der Rechner sieht nach der Eingabe der Arbeitszeit in % ein allgemeines Feld für "Abzüge" vor. Lässt man dieses Aufploppen kann man einfach ein Häkchen für die Wahlleistungen der Beihilfe setzen und es wird berücksichtigt.
Ein separates Feld für die anderen Beträge habe ich auch (noch) nicht gefunden, bzw. wüsste jetzt nicht, welchen genauen Betrag ich in "sonstige Zulagen" eingeben müsste, um weg von der Differenz zu kommen.
Fakt scheint aber, dass meine ursprüngliche Frage "ob der Rechner falsch sei" mit Nein beantwortet werden kann, er lediglich aufgrund meiner Abgabe dieser Bescheinigungen und der monatlichen Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen dauerhaft nicht mehr mit meinen Auszahlungen übereinstimmt.
Schade :/
Gerda Schwäbel:
Sorry für das Missverständnis und danke für den Hinweis, das hätte ich nie gefunden, weil ich eigentlich immer meine eigenen Programme nutze.
Sie berechnen das Monatsbrutto mit dem üblichen Rechner (unter Abzug der 22 €). Dann klicken Sie in der Zeile darunter auf "ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info" und die Daten werden übertragen. In der sich öffnenden Seite können Sie dann z. B. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eintragen (sowie weitere Steuermerkmale) und dann sollte das Ergebnis übereinstimmen.
Feidl:
Ja, die Eingabe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann man nur im ausführlichen Rechner. Für mich ist aber quasi der Standardrechner, da ich immer über die Besoldungstabelle zum Rechner komme.
BaWülerin:
Okay :) Vielen Dank! Werde ich zukünftig nutzen!
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