Nun ist mir bekannt bzw. hat der Wahlvorstand mind. 2 Wahlvorschläge genehmigte ( aus Unwissenheit) obwohl sie fehlerhaft sind....was sollte man in solch einen Fall machen? Also als Wahlvorstand?
Sind eingereichte Wahlvorschläge ungültig, weil sie bspw. nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften aufweisen, müssen diese durch den Wahlvorstand mit der Aufforderung, die Mängel binnen drei Arbeitstagen zu beseitigen, zurückgegeben werden. Werden die Mängel in der Frist nicht beseitigt, ist die Vorschlagsliste ungültig (§10 BPersVWO). Führt der Wahlvorstand die Wahl trotz fehlerhafter Wahlvorschläge durch, so kann die Wahl innerhalb von 12 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vorm Verwaltungsgericht angefochten werden (§25 BPersVG).
Wenn Fehler in der Vorbereitung der Wahl aufgetreten sind und diese nicht mehr geheilt werden können, würde ich als Wahlvorstand die Wahl absagen, einen neuen Wahltermin anberaumen und das ganze Procedere von vorn beginnen. Ich selbst musste bei unser letzten PR-Wahl 2x Unterstützungsunterschriften einsammeln, weil das Wahlausschreiben zunächst einen Tag zu spät ausgehängt wurde...