Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Stellenbewertung BBesO A12 = EG ??

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Lars73:
Es müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dann Verbeamtung auf Probe später auf Lebenszeit. In der Regel in der A9g oder A10.

nichts_tun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 08.04.2019 11:24 ---...in der Regel sind das EG11/EG12 Stellen...

--- End quote ---

Wir haben hier Stellen (Kommune > 500.000 EW), da sind Stellen nach EG 9c eingruppiert und der Dienstposten A 11 (analytische Dienstpostenbewertung nach KGSt-Modell). Umgekehrt gibt's EG 10-Stellen, die sind "nur" nach A 10 bewertet.

Kurzum: niemals von der Dienstpostenbewertung auf die tarifliche Eingruppierung schließen.

Lars73:
Beim Bund ist die Streuung m.E. in der Regel kleiner. Wenn man mal von gebündelten Dienstposten absieht. Dann würde aber in der Ausschreibung etwas wie bis A12 stehen.

Bei den meisten Arbeitgeber des Bundes dürfte ein Dienstposten mit A12 auch eine E12 sein. Dann mag es ein paar Fälle mit E11 geben.

BMIOberbehörde:
Nein!
Auch im Bund lässt sich nichts ableiten und von E9/A11, ebenso wie umgekehrt, ist alles möglich

Lars73:
Möglich ja. Aber in den Behörden für die ich einen überblick habe sind solche Streuungen unüblich. Auch sieht man Stellenbündelungen abgesehen wenig Streuung in Ausschreibungen.

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