Autor Thema: Eingruppierungsfeststellungsklage - wer hat das durchgezogen?  (Read 13192 times)

Spid

  • Gast
Inwiefern widerspräche das der Aussage von @Lars73?

Lars73

  • Gast
Angegeben ist jeweils die Stufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung. Der Sachverhalt geht von einer Höhergruppierung zum 1.1.2017 aus.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,685
Bei Höhergruppierung zum 1.1.2017 in die E6 wäre es Stufe 3. Bei E7 auch Stufe 3. Bei E8 wäre es Stufe 2.

Ist das denn wirklich so? Ich dachte immer, dass zwar das Entgelt nur maximal 6 Monate rückwirkend (hier also 01.01.2017) gezahlt wird, die Berechnung der Stufenlaufzeit bei unveränderter Tätigkeit von dieser Ausschlussfrist jedoch nicht betroffen ist.
Ist es doch auch nicht.
Wenn man am 1.1.2017 EG5 S 3 war, dann ist man rückwirkend bei Korrektur des Irrtums entsprechend wie oben dargestellt höhergruppiert.
Man wäre dann zum 1.1.2017 in E8s2 und jetzt seit anfang des jahres in E8s3.....