Liebes Forum,
mich interessiert eure Meinung ob ihr a) getätigte Aussagen so bestätigen könnt und b) wie ihr während der Einstellung Zusagen festschreiben lasst.
Hintergrund: ich habe das erste Staatsexamen mit einem anerkannten Fach (lt. Gleichstellung meines Uni-Abschlusses aus dem Ausland) und habe die Klassenleitung für eine erste Klasse seit Anfang des Schuljahres übernommen.
- Eingruppierung:
Zunächst wurde mir die Eingruppierung nach A12 mündlich zugesagt. Kurz vor Aufnahme meiner Tätigkeit wurde das wieder revidiert. Das ginge nicht, da kein 2. Staatsexamen und kein zweites Fach. (auch nicht in Verbindung mit der Klassenleitung) Jetzt werde ich E10 Stufe 1 abgerechnet - ohne jegliche Anerkennung meiner Berufserfahrung. (mehrjährige Lehrertätigkeit für Erwachsene in Deutsch als Zweitsprache)
Wisst ihr, ob der Schulleiter solche Informationen vorab zu Verfügung hat bzw. Einfluss auf die Entscheidungen der Eingruppierungen und Einstufungen hat? Mir wurde gesagt, dass das Schulamt alleine solche Entscheidungen trifft.
Wie kann ich am besten meine Eingruppierung und Einstufung von jmd. unabhängigen prüfen lassen?
- Befristetes Stelle:
Ich hatte mich seinerzeit auf eine unbefristete Stelle beworben. Das schien anfangs auch kein Problem. Später kam laut Aussage des Schulleiters heraus, ich kann auf Basis meines Abschlusses nicht unbefristet eingestellt werden.
Wisst ihr, wo ich die Kriterien für eine unbefristet Anstellung nachlesen kann?
Mir wurde jetzt für das nächste Jahr wieder ein befristeter Vertrag angeboten. Diese Verträge gelten nie für 12 Monate sondern sparen die Sommerferien aus. (ich arbeite das ganze Schuljahr & wenn die Kollegen in den Sommerferien in den Urlaub gehen, suche ich mir einen Ausgleichsjob, um über die Runden zu kommen)
Habe ich, wenn das so weiter geht, irgendwann einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag, wenn man mit mir verlängern möchte? (ich habe gehört, das 12-Monats-Verträge ohne Unterbrechnung irgendwann unbefristet sein müssen)
Danke und viele Grüße,
Björn