Autor Thema: Eingruppierung und befristeter vs unbefristeter Vertrag als Lehrer  (Read 7685 times)

bsc

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Liebes Forum,
mich interessiert eure Meinung ob ihr a) getätigte Aussagen so bestätigen könnt und b) wie ihr während der Einstellung Zusagen festschreiben lasst.

Hintergrund: ich habe das erste Staatsexamen mit einem anerkannten Fach (lt. Gleichstellung meines Uni-Abschlusses aus dem Ausland) und habe die Klassenleitung für eine erste Klasse seit Anfang des Schuljahres übernommen.

- Eingruppierung:
Zunächst wurde mir die Eingruppierung nach A12 mündlich zugesagt. Kurz vor Aufnahme meiner Tätigkeit wurde das wieder revidiert. Das ginge nicht, da kein 2. Staatsexamen und kein zweites Fach. (auch nicht in Verbindung mit der Klassenleitung) Jetzt werde ich E10 Stufe 1 abgerechnet - ohne jegliche Anerkennung meiner Berufserfahrung. (mehrjährige Lehrertätigkeit für Erwachsene in Deutsch als Zweitsprache)

Wisst ihr, ob der Schulleiter solche Informationen vorab zu Verfügung hat bzw. Einfluss auf die Entscheidungen der Eingruppierungen und Einstufungen hat? Mir wurde gesagt, dass das Schulamt alleine solche Entscheidungen trifft.
Wie kann ich am besten meine Eingruppierung und Einstufung von jmd. unabhängigen prüfen lassen?

- Befristetes Stelle:
Ich hatte mich seinerzeit auf eine unbefristete Stelle beworben. Das schien anfangs auch kein Problem. Später kam laut Aussage des Schulleiters heraus, ich kann auf Basis meines Abschlusses nicht unbefristet eingestellt werden.
Wisst ihr, wo ich die Kriterien für eine unbefristet Anstellung nachlesen kann?
Mir wurde jetzt für das nächste Jahr wieder ein befristeter Vertrag angeboten. Diese Verträge gelten nie für 12 Monate sondern sparen die Sommerferien aus. (ich arbeite das ganze Schuljahr & wenn die Kollegen in den Sommerferien in den Urlaub gehen, suche ich mir einen Ausgleichsjob, um über die Runden zu kommen)
Habe ich, wenn das so weiter geht, irgendwann einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag, wenn man mit mir verlängern möchte? (ich habe gehört, das 12-Monats-Verträge ohne Unterbrechnung irgendwann unbefristet sein müssen)

Danke und viele Grüße,
Björn

yamato

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Es gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Wenn die Kriterien von Abs. 1 erfüllt werden, dann kann die Befristung immer wieder erfolgen, in Deinem Fall könnte sofern die Aussagen des AG stimmen Nr. 6 interessant sein.

Treffen die Kriterien des Abs. 1 nicht zu gilt Abs. 2, maximal 2 Jahre Befristung möglich.
Kleiner Hinweis, wenn Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate Pflichtversichert warst, hast Du in den Sommerferien Anspruch auf AlG 1.
Ansonsten würde ich an Deiner Stelle alles tun eine unbefristete Stelle an einer anderen Schule, ggf. in einem anderen Bundesland zu bekommen. Angeblich werden Lehrer doch händeringend gesucht

Fingernagel

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ich kann dir leider keine qualifizierte antwort geben, sondern wollte dir mein beileid aussprechen.
lehrer, E10, befristete einstellung und im Sommer einen anderen job annehmen. da läuft echt einiges falsch. und dann wundern sie sich, dass das niemand mehr machen will.....

bsc

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Es gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Wenn die Kriterien von Abs. 1 erfüllt werden, dann kann die Befristung immer wieder erfolgen, in Deinem Fall könnte sofern die Aussagen des AG stimmen Nr. 6 interessant sein.

Treffen die Kriterien des Abs. 1 nicht zu gilt Abs. 2, maximal 2 Jahre Befristung möglich.
Kleiner Hinweis, wenn Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate Pflichtversichert warst, hast Du in den Sommerferien Anspruch auf AlG 1.
Ansonsten würde ich an Deiner Stelle alles tun eine unbefristete Stelle an einer anderen Schule, ggf. in einem anderen Bundesland zu bekommen. Angeblich werden Lehrer doch händeringend gesucht

Ok, das würde zu der Aussage passen, das mit mein 1. Staatsexamen in Verbindung mit einem anerkannten Fach nicht für eine unbefristete Stelle ausreicht.
Weiß jmd., wo dieses Kriterien zu finden sind? In den Job-Ausschreibungen werden sie nicht detailliert angegeben.

calmac

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Bundesland?

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Ok, das würde zu der Aussage passen, das mit mein 1. Staatsexamen in Verbindung mit einem anerkannten Fach nicht für eine unbefristete Stelle ausreicht.
Weiß jmd., wo dieses Kriterien zu finden sind?
Am besten fragt den den, der so eine Aussage gemacht hat. Wundert mich nämlich, dass Ausbildung was mit Befristung zu tun hat.

Organisator

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Ok, das würde zu der Aussage passen, das mit mein 1. Staatsexamen in Verbindung mit einem anerkannten Fach nicht für eine unbefristete Stelle ausreicht.
Weiß jmd., wo dieses Kriterien zu finden sind?
Am besten fragt den den, der so eine Aussage gemacht hat. Wundert mich nämlich, dass Ausbildung was mit Befristung zu tun hat.

Dies ist zielführend, denn da dürfte noch mehr dahinterstehen.
Aus meiner Erfahrung weiss ich zu berichten, dass man als Lehrer (unbefristet und mit der passenden EG) nur eingestellt wird, wenn man fertig ausgebildeter Lehrer ist (also mit 2. Staatsexamen). Nicht fertig ausgebildete Lehrer (wie hier) werden als Aushilfen befristet eingestellt. Und da während der Ferien keine Aushilfe benötigt wird, gibts auch keinen Job.

Eine dauerhafte Lösung wäre nur die Beendigung der Lehrerausbildung (Referendariat, 2. Staatsexamen) und dann klappts :)