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Eingruppierungsfeststellungsklage - wer hat das durchgezogen?

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chrama:
Hallo,

wie so viele, habe auch ich das Problem mich nicht richtig eingruppiert zu empfinden.
Aufgrund dessen habe ich 2017 einen Antrag auf höhere Eingruppierung gestellt.

Ich weiß, dass die Personalsachbearbeiterin seit Ende Februar 2019 mit ihrer Arbeit fertig ist und den Vorgang weitergegeben hat.
Da ich von Ihr telefonisch erfahren habe zu welchem Ergebnis sie gekommen ist, weiß ich auch, dass dieses Ergebnis durch Ihre Fachgebietsleitung versucht wird nach unten zu korrigieren.

Bisher habe ich immer noch kein Ergebnis und werde ungeduldig.

Jedoch habe ich auch Bammel davor, die Gewerkschaft und/oder einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, da ich die Folgen nicht abschätzen kann.
Muss ich mit negativen Folgen rechnen?
Gibt es vielleicht einen nicht so gravierenden Weg, den AG zu einer Entscheidung zu drängen?
Die Unterstützung durch den Personalrat zeigt auch kein Ergebnis.

Es wäre schön, von Euren Erfahrungen zu hören.

 

MoinMoin:

--- Zitat von: chrama am 09.04.2019 10:11 ---Muss ich mit negativen Folgen rechnen?
--- End quote ---
Ausser das du ggfls. auf das dir zustehende Entgelt verzichtest?
Hast du deine Recht im Sinne von §37 schon eingefordert? Falls nein, mache es, falls ja, dann kannst du es ja auch aussitzen, weil dann geht dir ja nichts flöten.

chrama:
Nach Antragstellung erhielt ich die Eingangsbestätigung meines Antrages, im gleichen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass wenn es zu einer Änderung meiner EG kommt, die Änderung rückwirkend zum 01.01.2017 stattfindet.
Keine Ahnung ob Sie da einen Fehler gemacht haben und ob ich mich darauf berufen kann.

Im Februar habe ich die abschließende Sachbearbeitung mit Fristsetzung gefordert, habe aber keinen Bezug auf § 37 genommen.
Muss ich den explizit erwähnen und auch direkt die Zahlung fordern?

Lars73:
Eine Erwähnung der § 37 TVöD ist nicht erforderlich. Es muss aber klar die Zahlung gefordert werden und diese muss klar beschreiben sein (z.B. in der konkreten Höhe oder Entgeltgruppe+Stufe etc.).

was_guckst_du:

--- Zitat von: chrama am 09.04.2019 10:38 ---Nach Antragstellung erhielt ich die Eingangsbestätigung meines Antrages, im gleichen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass wenn es zu einer Änderung meiner EG kommt, die Änderung rückwirkend zum 01.01.2017 stattfindet.
Keine Ahnung ob Sie da einen Fehler gemacht haben und ob ich mich darauf berufen kann.

Im Februar habe ich die abschließende Sachbearbeitung mit Fristsetzung gefordert, habe aber keinen Bezug auf § 37 genommen.
Muss ich den explizit erwähnen und auch direkt die Zahlung fordern?

--- End quote ---
..ich denke, dein Dienstherr hat bewusst den 01.01.2017 gewählt...stufengleiche Höhergruppierung findet im positiven Fall dann nämlich nicht statt...

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