Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Arbeitszeit / -stunden

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Der Kanzler:
Bitte die zusätzlichen Urlaubstage beachten die es auch noch dazu gibt!

H725:
Danke für die Info. Ist aber „nur“ ein Tag und nicht wie du schreibst Tage. Oder überseh ich was in dem Gesetzestext?

§ 27 Zusatzurlaub

(1)  1Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils
maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß. 2Die beamtrechtlichen
Bestimmungen gelten nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und
Nachtarbeit.

(2)  Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Absatz 1 oder ständig Schichtarbeit nach
§ 7 Absatz 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Absatz 7 Satz 1 oder Absatz 8 Satz 1 zusteht,
erhalten einen Arbeitstag Zusatzurlaub

a)  bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und

b)  bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate.

Spid:
Das ist kein Gesetzestext. Es gibt einen Tag Zusatzurlaub pro 4 zusammenhängende Monate Schichtarbeit.

Gerda Schwäbel:
Nach vier Monaten ist es ein Tag und nach acht Monaten sind es zwei Tage. Da hier wahrscheinlich nur Sie genau wissen, seit wann und wie lange noch Sie bei der Polizei beschäftigt sind bzw. noch sein werden, sind Sie der Einzige, der einschätzen kann, ob "Tag" oder "Tage" richtig ist.

H725:
Ok.
Hatte (2) b) nicht richtig gedeutet.

Demnach sind es Tage

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