Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Trotz gleicher Staatsprüfung eine Hälfte TV-L andere Verbeamtet
bayerm:
Moin,
Ich habe eine Frage, die mich mittlerweile doch sehr stutzig macht. Ich hoffe so etwas wurde noch nicht gestellt, denn ich habe auf die schnelle keinen ähnlichen Beitrag gefunden...
Also meine Anwärterkollegen und ich, haben zusammen das gleiche Jahr mit anschließender Staatsprüfung gemacht.
Nur ist die eine Hälfte "Fachfremd" (im "richtigen" FH-Studium, wurde weniger von unserem jetzigen Beruf gelehrt, als bspw. an meinem Uni-Studium...) gewesen und somit von Beginn an in TV-L 9 eingestuft worden, während die anderen als Beamte auf Widerruf eingestellt wurden. So weit so gut. Nur, wurde mir im Vorstellungsgespräch versichert, nach 2 Jahren Angesteller verbeamtet zu werden und das ohne wirkliche Nachteile. Nun heißt es im Schreiben, dass ich erst 3 Jahre nach der Prüfung auf Probe gesetzt werde, und dann nach 2 Jahren Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet werde. Das heißt, dass ich quasi meinen Kollegen, welche den gleichen Job, mit gleichem Anwärterjahr und gleicher Prüfung für immer quasi 3 Jahre hinterher hänge.
Gibt es da Gesetzte oder ähnliches, die diese Einstellung des Ministeriums untermalen? Ich, bzw. wir Angestellte, fühlen uns jetzt etwas verarscht und quasi im gleichen Amt als Mitarbeiter zweiter Klasse.
Spid:
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Unimitarbeiter:
Das ist keine Frage des TV-L, sondern des bayrischen Beamtenrechts.
Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Absolventen der HföD sollen, andere Qualifizierte können, dahin berufen werden. Du hast wahrscheinlich diesen "Bachelor of Laws" oder einen anderen Uniabschluss bei der Großstadt M gemacht und wunderst dich, warum die Absolventen der HföD bevorzugt werden. Entschuldige, wenn ich mit meiner Annahme falsch liege.
Bei dir wird nun einfach die maximale Probezeit von fünf Jahren ausgereizt, um Kosten zu sparen. Danach erhältst du deine Urkunde, wenn du dich bewährt hast.
Zusicherungen in Bewerbungsgesprächen sind nett gemeint, solange sie allerdings nicht verschriftlicht werden, nichts wert.
Unimitarbeiter:
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 12.04.2019 08:43 ---Das ist keine Frage des TV-L, sondern des bayrischen Beamtenrechts.
Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Absolventen der HföD sollen, andere Qualifizierte können, dahin berufen werden. Du hast wahrscheinlich diesen "Bachelor of Laws" oder einen anderen Uniabschluss bei der Großstadt M gemacht und wunderst dich, warum die Absolventen der HföD bevorzugt werden. Entschuldige, wenn ich mit meiner Annahme falsch liege.
Bei dir wird nun einfach die maximale Probezeit von fünf Jahren ausgereizt, um Kosten zu sparen. Danach erhältst du deine Urkunde, wenn du dich bewährt hast.
Zusicherungen in Bewerbungsgesprächen sind nett gemeint, solange sie allerdings nicht verschriftlicht werden, nichts wert.
--- End quote ---
War im Nachhinein ein wenig schnell geschossen. um welches Bundesland geht es überhaupt? :D
bayerm:
Servus nochmal,
und erstmal danke für die Antworten!
@Unimitarbeiter ja Bayern ist scho recht :)
Es geht dabei jedoch nicht um die HföD, ich bin dem StmELF unterstellt und für unseren Bereich gibt es keine eigene Hochschule vom öffentlichen Dienst... also alle haben Privat ihren Abschluss gemacht, werden aber trotzdem unterteilt. Die einen haben wie gesagt an der FH Geodäsie/Vermessung (B.Eng./B.Sc.) studiert, und die anderen an der Uni Geographie (B.Sc.). Und ja die Geographen gelten als Fachfremd... :-X
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