Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Trotz gleicher Staatsprüfung eine Hälfte TV-L andere Verbeamtet

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BStromberg:
Der Unimitarbeiter hat es doch (ohne die Spezifika in Bayern en detail zu kennen) m.M.n. auf den Punkt gebracht:


* Es gibt kein einklagbares Anrecht auf eine Verbeamtung (da kann so mancher ehem. Anwärter ein Liedchen von singen; in vergangenen Zeiten, als Personalkosten abzubauen waren, haben die Dienstherren in NRW z.B. bei nur durchschnittlichen Prüfungsleistungen gerne mal eine Tarifanstellung vorgeschaltet und erst im Nachgang Urkunden ausgehändigt)
* Ob wann und wie eine Behörde eine Verbeamtung vornimmt, entscheidet sie nach Maßgabe der jew. einschlägigen Vorschriften des Beamtenlaufbahnrechts (vieles kann... nichts muss)
* Ob ein Studiengang formal-akademisch als "vollwertig", "einschlägig" oder "partiell anerkennenswert" betrachtet wird, das kann Ihnen allgemein wohl niemand Externes so genau sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt (u.a. der Laufbahnfachrichtung, also der späteren Verwendung)... selbst Voll-Juristen, die nach dem JAG die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst mitbringen, müssen nicht zwingend mit Urkunde ausgestattet werden; auch wenn sie sich auf den Kopf stellen und mit dem A**** Fliegen fangen  ;)

bayerm:

--- Zitat von: BStromberg am 15.04.2019 14:17 ---Der Unimitarbeiter hat es doch (ohne die Spezifika in Bayern en detail zu kennen) m.M.n. auf den Punkt gebracht:


* Es gibt kein einklagbares Anrecht auf eine Verbeamtung (da kann so mancher ehem. Anwärter ein Liedchen von singen; in vergangenen Zeiten, als Personalkosten abzubauen waren, haben die Dienstherren in NRW z.B. bei nur durchschnittlichen Prüfungsleistungen gerne mal eine Tarifanstellung vorgeschaltet und erst im Nachgang Urkunden ausgehändigt)
* Ob wann und wie eine Behörde eine Verbeamtung vornimmt, entscheidet sie nach Maßgabe der jew. einschlägigen Vorschriften des Beamtenlaufbahnrechts (vieles kann... nichts muss)
* Ob ein Studiengang formal-akademisch als "vollwertig", "einschlägig" oder "partiell anerkennenswert" betrachtet wird, das kann Ihnen allgemein wohl niemand Externes so genau sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt (u.a. der Laufbahnfachrichtung, also der späteren Verwendung)... selbst Voll-Juristen, die nach dem JAG die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst mitbringen, müssen nicht zwingend mit Urkunde ausgestattet werden; auch wenn sie sich auf den Kopf stellen und mit dem A**** Fliegen fangen  ;)

--- End quote ---

Nochmals Danke! Ich bin nur nochmal auf den werten Unimitarbeiter eingegangen, um die Lage genauer zu erklären.
Ich finde es halt etwas erstaunlich, dass im öffentlichen Dienst vor einem Fachkräftemangel gewarnt wird(laut BBB Nachrichten und co) aber dann mit zweierlei Maß gemessen wird und es so "unfair" wird...
Aber gut, meckern hilft nichts, kann ich nichts ändern ;D

PS: Büro ist Krieg.  ;D :D

MoinMoin:

--- Zitat von: bayerm am 15.04.2019 15:56 ---Ich finde es halt etwas erstaunlich, dass im öffentlichen Dienst vor einem Fachkräftemangel gewarnt wird

--- End quote ---
Solange man noch deppen findet, die trotzdem so tun als ob sie arbeiten.
Bzw. das ist halt nicht bei allen AGs angekommen, wie man dem Mangel entgegen wirken könnte.

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