Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung (rückwirkend)
echo:
--- Zitat von: Spid am 15.04.2019 10:27 ---Blubb. Am Thema vorbei, inhaltlich falsch und Werbung für Verdi hinterlassen - man hofft ja immer, daß es nur ein neuer Praktikant am Paula-Thiede-Ufer ist, aber dieses Herumgestümpere ist für Verdi typisch.
--- End quote ---
hallo, sehr nett von dir auf inhaltlich falsche Beträge hinzuweisen. Aber was ist denn falsch?
Ich habe die Entgeltordnung hier vorliegen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn sich was geändert hat.
Zum Link, das ist ein Beitrag aus "Der Personalrat - Ausgabe 3-2016" und nicht von Ver.di. Wurde nur dort zitiert
Der Beitrag war mir bekannt. Bei der Googlesuche war es der erste Link.
Gruß Holger
Lars73:
Es geht nicht um die Tätigkeit die man macht sondern die Tätigkeit die man machen soll.
Daneben muss es nicht immer 50% sein (dazu muss man sich die jeweiligen Hervorhebungsmerkmale anschauen). Auch gibt es Dinge die sich nur aus der Gesamtschau ergeben.
Spid:
Es beginnt damit, daß die ausgeübte Tätigkeit regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich ist. Das erforderliche Maß ist auch nicht mehr als 50%, sondern in mindestens 50% (außer bei Drittel-/Fünftel-Merkmalen). Das kannst Du §12 des TV-L/TV-H/TVÖD entnehmen - nicht aber der Entgeltordnung, die keinen §12 (und auch kein $12) hat. Eine Eingruppierung kann nicht zu hoch (oder zu niedrig) sein, da alle TB stets richtig eingruppiert sind. Was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des AG, des AN oder eines Dritten zur Eingruppierung. Die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.
Rattgeber:
--- Zitat von: Spid am 15.04.2019 17:30 ---Eine Eingruppierung kann nicht zu hoch (oder zu niedrig) sein, da alle TB stets richtig eingruppiert sind. Was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des AG, des AN oder eines Dritten zur Eingruppierung. Die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.
--- End quote ---
Kleiner, unbedeutender Einwand: Wenn ein Sachbearbeiter im System schlicht einen falschen Button anwählt und so eine "falsche" Eingruppierung vornimmt - ist dann der TB "richtig" eingruppiert? -Hier schon so geschehen-
Wie wäre dann deines Erachtens der korrekte Sprachgebrauch wenn es keine "falsche Eingruppierung" gibt, denn es handelt sich hier ja nicht um die Rechtsmeinung eines Sachbearbeiters (also Dritten) sondern schlicht um einen Fehler...
Ansonsten ist spid wie immer nichts hinzuzufügen.
Grüße
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, sie werden nicht vom AG eingruppiert. Er drückt durch die Entgeltzahlung seine Rechtsmeinung aus - auch dann, wenn sie auf einem Büroversehen beruht.
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