Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung

(1/6) > >>

Akira82:
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer vorzeitigen Stufenerhöhung. Ich bin seit 2017 in einem Arbeitsverhältnis EG 13 Stufe 3 angestellt (Stufe drei habe ich bekommen, da ich zuvor schon dreijährige Berufserfahrung hatte). Jetzt bietet mir der Arbeitgeber eine vorzeitige Stufenerhöhung auf Stufe 4 an, da sich mein Tätigkeitsbereich im Vergleich zu meinen Kollegen erweitert hat (Leistungsfunktion). Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, steige ich nach drei Jahren in Stufe 3 eh auf Stufe 4 auf, sprich 2020, oder? Wie wirkt sich das dann auf die allgemeine Erfahrungsstufen auf. Beginnt dann ab der vorzeitigen Höherstufung die Wartezeit aufs neue oder erst 2020?

Ich hoffe, dass ich mich klar ausgedrückt habe. Vielen Dank schon mal für die Bemühungen!

VG

Spid:
Änderungen der auszuübenden Tätigkeit wirken sich auf die Entgeltgruppe und nicht auf die Stufenzuordnung aus. Eine tarifliche Verkürzung der Stufenlaufzeit bedingt erheblich überdurchschnittliche Leistungen. Mit der dargelegten Begründung bewegt der AG sich außerhalb des Tarifrahmens. Mithin gibt es dazu keine tariflichen Regelungen.

MoinMoin:
Sofern der AG nach §17.2 wegen überdurchschnittlicher Leistung dir eine Stufenlaufzeitverkürzung anbietet, beginnt die Laufzeit neu.
Er "schenkt" dir also "nur" die Zeit bis zum Regulären Stufenaufstieg.
Wenn er soviel von dir hält, würde ich nach fragen, ob er dir nicht eine Stufenzulage nach §16.5 zusätzlich anbietet.
(Oder alternativ, er könnte dir also des Entgelt der Stufe 5 überweisen und ab nächstes Jahr der Stufe 6)

Akira82:
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die auszuübende Tätigkeit bleibt die gleiche nur habe ich natürlich als Leistungsfunktion mehr Verantwortung deshalb die verkürzte Stufenlaufzeit. Eine Höhergruppierung in die EG 14 ist laut Arbeitgeber nicht angebracht.


--- Zitat von: MoinMoin am 13.04.2019 07:04 ---... Wenn er soviel von dir hält, würde ich nach fragen, ob er dir nicht eine Stufenzulage nach §16.5 zusätzlich anbietet.
(Oder alternativ, er könnte dir also des Entgelt der Stufe 5 überweisen und ab nächstes Jahr der Stufe 6)

--- End quote ---

Du meinst ich sollte lieber um eine Zulage verhandeln als um einen Stufenaufstieg?

Ich hab mich auch gefragt wie es denn dann nächstes Jahr ausschauen würde, da sich dann ja die auszuübende Tätigkeit nicht mehr ändert, ich müsste dann wieder neu verhandeln, oder?

Spid:
Wie soll sich der Tätigkeitsbereich erweitern, wenn die auszuübende Tätigkeit unverändert bleibt? Deine Darstellung des Sachverhalts ist inkonsistent.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version