Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
MoinMoin:
verkürzte Stufenlaufzeit: Die bleibt dir, ist unwiderruflich, bringt aber nur x Monate monetären Vorteil.
Alternative Stufenzulage (Geld von bis zu 2 Stufen mehr): ist mehr Geld, kann dir wieder genommen werden.
Ich gehe mal davon aus, dass dein AG es mit den tariflichen Regelungen nicht ganz so genau nimmt, da er mit nicht korrekten Argumenten dir eine Stufenlaufzeitverkürzung anbietet.
(Die kann er dir eigentlich nur geben, wenn du erheblich überdurchschnittliche Leistung zeigst, sprich man deinen Kollegen und idch bewertet hat und feststellt das du weit über den anderen stehst)
Die Zulage wird u.a. gewährt für die Bindung von qualifizierten Personal, dass ist natürlich schneller und leichter zu argumentieren.
(BTW Leistungs- und Leitungsfunktion?)
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 13.04.2019 07:45 ---Wie soll sich der Tätigkeitsbereich erweitern, wenn die auszuübende Tätigkeit unverändert bleibt? Deine Darstellung des Sachverhalts ist inkonsistent.
--- End quote ---
Da würde mir z.B. einfallen:
auszuübende Tätigkeit: Betreuung Produkt X
Änderung an Produkt X verursacht bzgl. Umfang und Bedeutung eine Änderung des Tätigkeitsbereiches:
statt 2 User plötzlich 2000 User.
statt 2er Entwicklungsteam koordinieren, 20 Leute koordinieren.
statt Gigabyte Datensätze Petabyte Datensätze.
oder oder oder....
Da ändert sich dann gehörig was an dem Tätigkeitsbereich und es wird vergessen, dies auch als Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu beschreiben, erfassen und zu begreifen.
Spid:
Wenn der AG die Feststellung trifft, daß sich der Tätigkeitsbereich eines TB erweitert hat, hat sich mit dieser Feststellung bereits die auszuübende Tätigkeit geändert.
Akira82:
--- Zitat von: Spid am 13.04.2019 07:45 ---Wie soll sich der Tätigkeitsbereich erweitern, wenn die auszuübende Tätigkeit unverändert bleibt? Deine Darstellung des Sachverhalts ist inkonsistent.
--- End quote ---
Entschuldige, ich habe eine leichte Legasthenie und hab jetzt erst gesehen dass ich Leistungsfunktion statt Leitungsfunktion geschrieben habe. Vielleicht daher die ungenaue Darstellung. Meine Tätigkeit ändert sich insofern, dass ich nun der Chef meiner Kollegen bin und über diese Weisungsbefugnis habe, Dienstpläne schreiben muss etc.
Spid:
Dann handelt es sich erst recht um eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Richtet sich Deine Eingruppierung nach dem allg. Teil der EGO, sind Dir Deine Kollegen ausdrücklich unterstellt und sind mindestens 3 davon in E13 eingruppiert?
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