Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
Akira82:
Meine Kollegen sind mir ausdrücklich unterstellt. Ich habe vier Kollegen, die aber alle in Teilzeit arbeiten (alle EG 13) und eine derzeit in Elternzeit ist.
Spid:
Wenn sich dabei 3 Vollzeitäquivalente ergeben und die sonstigen von mir genannten Bedingungen zutreffen, bist Du in E14 eingruppiert.
Akira82:
Das war auch meine erste Begründung, aber aktuell ist das leider noch nicht so.
Kollegin 1: 30 %, aktuell aber noch in "Restelternzeit" und daher nur für 15% angestellt
Kollegin 2: 50%
Kollegin 3: 50%
Kollegin 4: 50 %, aber derzeit in Elternzeit
Ende des Jahres stell ich noch mal Jmd mit 50% ein.
--- Zitat von: Spid am 13.04.2019 08:12 ---Wenn sich dabei 3 Vollzeitäquivalente ergeben und die sonstigen von mir genannten Bedingungen zutreffen, bist Du in E14 eingruppiert.
--- End quote ---
h
Ich weiß nicht wie sich das mit den Elternzeiten auswirkt? Zählen die dennoch dazu oder erst nachdem sie wieder entsprechend ihres Arbeitsvertrages arbeiten?
--- Zitat von: Spid am 13.04.2019 08:04 ---Richtet sich Deine Eingruppierung nach dem allg. Teil der EGO
--- End quote ---
In meinem Arbeitsvertrag von 2017 steht lediglich, dass sich mein Gehalt auf TV-L bezieht (genauer Wortlaut kann ich grad nicht sagen, hab den AV nicht vorliegen) und ich EG 13 Stufe 3 eingestellt werde.
Spid:
Es kommt auf die Zahl der Stellen an, egal ob sie besetzt sind oder die jeweiligen AN sich in einer tatsächlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses befinden.
Akira82:
Ich danke dir für die Ausführung.
Leider komme ich, selbst mit der Neueinstellung Ende des Jahres, nicht auf drei Vollzeitstellen, somit wird es schwierig mit der Höhergruppierung in die EG 14.
Dann müsste ich jetzt doch noch mal zwecks Zulage und keine vorzeitige Stufenerhöhung mit dem AG sprechen, wobei er mir schon vermittelt hat, dass bei der eigentlich stattfindenden Stufenerhöhung nächstes Jahr, dann neu verhandelt werden müsse. Sonst habe ich ja nur ein Jahr etwas von dem monetärem Vorteil einer vorzeitigen Stufenerhöhung.
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