Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
Lothar57:
Hat jemand von Euch Erfahrungen oder gesicherte Kenntnisse über den Umgang mit §16,5 TV-L in NRW?
"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. "
Wurde in NRW dieser Paragraph bereits angewandt und wenn ja, in welchem Kontext?
Lothar57:
Nachdem dieser Post über 200 mal aufgerufen worden ist, ohne dass jemand geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass niemand von Euch etwas über die Anwendung des §16,5 in NRW weiß.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Gibt es überhaupt irgendwelche Erfahrungen?
Mask:
Schreib bitte § 16 Abs. 5 oder § 16 V, aber nicht mit Komma, das ist ja grausig :)
Hier in Hessen sind mir obere und oberste Landesbehörden bekannt, die diesen Paragraph bereits angewandt haben (unter anderem mein eigenes Haus).
Allerdings eher restriktiv und nur zur Deckung des Personalbedarfs.
Konkret fällt mir ein Fall ein, bei dem in zwei Ausschreibungen nix rumkam und als dann bei der dritten Runde ein guter dabei war, der aber für das Geld nicht kommen wollte, hat man eben zwei Stufen vorweg gewährt. (von 3 auf 5)
MoinMoin:
Ja, in Niedersachsen wird so etwas gemacht.
Zur Bindung von abwanderungswilligen qualifizierten Personal oder wenn man jemanden unbedingt haben will, bei Einstellung.
stefanos:
@Lothar57: Was ist der Hintergrund deiner Frage?
Ich habe diesen Paragraphen vor Kurzem "entdeckt" und überlege zu gegebener Zeit ein solches zusätzliches Gehalt zu beantragen.
Erfahrungen interessieren mich daher ebenfalls.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version