Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW
was_guckst_du:
--- Zitat von: stefanos am 23.04.2019 12:39 ---Ich habe diesen Paragraphen vor Kurzem "entdeckt" und überlege zu gegebener Zeit ein solches zusätzliches Gehalt zu beantragen.
--- End quote ---
...wie niedlich...die warten bestimmt schon auf deinen "Antrag" ;D
marco.berlin:
In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.
Chrilleger:
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!
MoinMoin:
--- Zitat von: Chrilleger am 24.04.2019 08:35 ---Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!
--- End quote ---
Gelebte Träume sind fein.
Nur weil du es noch nicht erlebt hast, muss es ja nicht bedeuten, dass es das nicht gibt.
Entweder bist ud umgeben von LowPerfomern oder von AGs die nicht wissen wie Personalmanagement geht. (also auch LowPerfomern )
JC83:
--- Zitat von: Chrilleger am 24.04.2019 08:35 ---Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!
--- End quote ---
Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.
Allerdings, rein subjektiv, erhalten Personen, die sich so wie du äußern ("Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!"), ohnehin keine Stufenvorweggewährung, weil Lowperformer und/oder Krakeeler.
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