In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.
Da muss ich widersprechen: Es war auch vor 2019 so, dass eine Vorweggewährung nicht gezahlt werden darf, wenn Max Müller von BA Mitte nach BA Lichtenberg wechseln will - im Sinne von: "Das Land Berlin darf sich selbst keine Konkurrenz machen."