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Petition: Erwerbsminderungssrente: Gleiches Recht für Alle
Rainer:
Hallo,
eine kurze Zusammenfassung:
Bis Ende 2000 funktionierte der gesetzliche Schutz für solche Fälle über ein zweigliedriges System aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) erhielt, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung seinen Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben konnte. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) hingegen gab es, wenn jemand überhaupt nicht mehr in der Lage war, zu arbeiten.
Dieses System aus gesetzlicher Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente hat die rot-grüne Bundesregierung zum 1. Januar 2001 abgeschafft. Ersetzt wurde es durch die Erwerbsminderungsrente
Gegenüber der alten Regelung hat sich mit der Erwerbsminderungsrente vor allem eines verändert: Der erlernte Beruf spielt für den gesetzlichen Schutz keine Rolle mehr. Es zählt allein, ob jemand überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichten kann.
Zurechnungszeiten:
von 2001 bis 2003 wurde das Ende der Zurechnungszeit schrittweise bis auf 60 Jahre verlängert.
Bis Juni 2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.
Ab Juli 2014 wurde das Ende der Zurechnungszeit auf das vollendete 62. Lebensjahr verlängert
Wer ab dem 1. Januar 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, für den endet die Zurechnungszeit im Alter von 62 Jahren und drei Monaten.
Die Zurechnungszeit ab dem 1.1.2019 in einem ersten Schritt auf das Alter von 65 Jahren und 8 Monaten angehoben werden. Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird also so gerechnet, als hätte der Antragsteller bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet. Für Betroffene, die ab dem 1.1.2019 eine Erwerbsminderungsrente neu erhalten, erhöht sich damit konkret die Höhe ihrer Erwerbsminderungsrente.
Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten in Höhe von maximal 10,8 Prozent bleiben weiterhin bestehen.
Der Abschlag im Zugangsfaktor von 10,8 % ist allein auf den gedachten Sicherungsfall der vorzeitigen Altersrente kalkuliert und gezielt. Er sollte entfallen, denn Erwerbsminderung sucht man sich nicht aus.
Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit kann es passieren, dass man nicht mehr arbeiten kann.
Auch die VBL-Renten werden mit dem Rentenabschlag von 10,8 % gekürzt.
Zusätzlich die doppelten Krankenkassenbeiträge.
Freundlicher Gruß
Rainer:
Über eine ganze Serie von Reformen hinweg wurde zu Beginn der 2000er-Jahre ein genereller Kurswechsel in der deutschen Alterssicherungspolitik vollzogen. Seither orientiert sich die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr am Ziel, den Lebensstandard im Alter zu sichern, sondern daran, die Beitragssätze stabil zu halten. Mit diesem Paradigmenwechsel von einem leistungsorientierten System zu einem beitragsorientierten System sind Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Rente und eine (Teil-)Privatisierung der Alterssicherung verbunden. Die Sicherung des Lebensstandards im Alter soll unter diesen Bedingungen durch eine Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge erreicht werden (Drei-Säulen-Modell). Der privaten, kapitalgedeckten Vorsorge wird damit im System der Alterssicherung eine neue Rolle zugewiesen. Während ihr zuvor eine ergänzende Rolle zur gesetzlichen Rente zukam, muss sie nunmehr eine zumindest partiell ersetzende Rolle übernehmen. Mit anderen Worten: Die private Vorsorge wird zum Ausfallbürgen für die Lücken in der gesetzlichen Rente.Dieser Ansatz ist gescheitert! Sinkendes Rentenniveau und steigende Regelaltersgrenzen führen dazu, dass immer mehr Menschen von sozialem Abstieg oder gar Armut im Alter bedroht oder sogar bereits betroffen sind. Verschärft wird die Situation durch das Scheitern der »Riester-Rente«: Ihre Verbreitung bleibt weit hinter den ursprünglichen Annahmen zurück und die politisch unterstellten Renditeziele sind angesichts der andauernden Niedrigzinsphase utopisch. Es ist höchste Zeit für einen Perspektivwechsel in der Rentenpolitik. Nicht der weitere Rückbau durch die vorprogrammierten Kürzungen, sondern der Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung gehört auf die gesellschaftliche und politische Tagesordnung. Alterssicherungspolitik: Eine auskömmliche Rente, nicht möglichst niedrige Beitragssätze, muss wieder zur zentralen Zielgröße der Rentenpolitik werden!
Freundlicher Gruß
Rainer:
Hallo,
es war einmal eine Gesamtversorgung!?!
Bis 2001 war die Zusatzversorgung ein "Gesamtversorgungssystem", sie war der Beamtenversorgung nachgebildet, zusammen mit der gesetzlichen Rente sollte sie ein der Beamtenversorgung vergleichbares Versorgungsniveau sicherstellen. Nach angeblich zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten wurde die Gesamtversorgung 2001 geschlossen und durch die Betriebsrente nach dem Punktemodell ersetzt. Die erworbenen Ansprüche aus dem alten System wurden über Startgutschriften in Versorgungspunkte nach dem neuen Punktemodell umgerechnet. Hierzu hat es sehr viele Gerichtsverfahren gegeben.
Die vielen Problematiken mit den Startgutschriften sind hier im Forum diskutiert.
Freundlicher Gruß
Spid:
Die GRV ist ein totes Pferd - wenn man es schon unbedingt weiter reiten muß, dann gefälligst möglichst günstig. Also ein klares „Nein!“ zu allem, was zu höheren Beiträgen oder höheren Zuschüssen aus dem allg. Steueraufkommen führt. Am besten streicht man alle versicherungsfremden Leistungen und senkt das Leistungsniveau so ab, daß es vollständig aus den Beiträgen gezahlt werden kann.
Rainer:
Nein es gibt nichts besseres wie die GRV!!!!!! Die Teilprivatisierung der Renten war der größte Fehler.
Warum machen es andere europäische Staaten besser?
Beispiel Österreich: die gingen nicht den Weg der Teilprivatisierung. 1/3 höhere Renten wie in Deutschland.
Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.
Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.
Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.
In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 768 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.
Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen.
Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen insgesamt rund 768 Mrd. Euro auf diese Weise zweckentfremdet. Es besteht ein Schattenhaushalt, der ausschließlich von Versichertenbeiträgen finanziert wird.
Politiker, Selbständige und Beamte beteiligen sich nicht, obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt.
Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstverständlichkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben und auch durchsetzen, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.
Freundlicher Gruß
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