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Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde

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deyzi:
Hallo Zusammen,

Ich bin nun seit 10 Jahren im ÖD bei der gleichen Behörde und krebse immernoch in der Stufe 3 herum (durch diverse Höhergruppierungen). Nun wäre es evtl. möglich auf einen Teamleiterposten zu rücken. Diese Stelle wäre dann eine EG höher als ich aktuell habe.
Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. Wäre es bei der Gelegenheit möglich in eine höhere Stufe zu kommen? (im Idealfall Anerkennung von 10 Jahren Berufserfahrung im ÖD)?
2. Wäre der Stellenwechsel (mal wieder  :( ) mit einem Verlust meiner Stufenlaufzeit in Stufe 3 verbunden? Oder ist es keine Höhergruppierung in dem Sinne?

Danke und beste Grüße
deyzi

Spid:
Es handelt sich hier um den Regelfall einer Höhergruppierung. Berufserfahrung spielt nur bei einer Einstellung eine Rolle.

MoinMoin:
zu 1.) die Gelegenheit hat man immer, der AG kann dir jederzeit eine Zulage um zwei Stufen geben (§16.5), wenn er will oder wenn du der Brüller bist, sogar die Stufenlaufzeit verkürzen(§17.2).
Der AG muss es nur wollen.
zu 2) Ja, nach Tarifrecht auf alle Fälle

allgemein: Du kannst doch keine Berufserfahrung als Teamleiter vorweisen.

Spid:
Wobei die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L nur genau das ist - eine Zulage, nicht die höhere Stufe.

MoinMoin:
Richtig und idR widerruflich ausgestaltet wird.
Dafür ist sie mit weniger Aufwand umsetzbar.

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