zu 1.) die Gelegenheit hat man immer, der AG kann dir jederzeit eine Zulage um zwei Stufen geben (§16.5), wenn er will oder wenn du der Brüller bist, sogar die Stufenlaufzeit verkürzen(§17.2).
Der AG muss es nur wollen.
zu 2) Ja, nach Tarifrecht auf alle Fälle
allgemein: Du kannst doch keine Berufserfahrung als Teamleiter vorweisen.