Moin Leute, ich benötige euer Schwarmwissen!
Auf einem Lehrgang (Niedersachsen) den ich in den letzten Jahren besucht habe, hat ein Dozent erzählt, dass Mitarbeiter für das Führen einer Handkasse wie z.B. im Einwohnermeldeamt oder Standesamt, eine "extra Zahlung" erhalten. Dafür das evtl. die Kasse mal nicht stimmt und man sie somit "ausgleichen" kann.
Es sollte in der GemHKVO stehen. Ich habe jedoch nichts gefunden.
Daher meine Frage: Ist euch sowas bekannt, wisst ihr wo es steht und gibt es hier vielleicht Leute die so eine Zahlung erhalten?!
Vielen Dank schonmal.