Autor Thema: Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen  (Read 6553 times)

shafner

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Hat jemand Erfahrungen, wenn bei der Höhergruppierung von E9 nach E10 die Entgeltgruppenzulage gestrichen wird in E10.

Die Höhergruppierung hat somit keine Wirkung mehr, außer sagenhafte 8 Euro netto im Monat.

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen dafür. Ich habe nur Anlage F für den TV-L gefunden, wo die Zulagen geregelt sind. Ich wurde über den Wegfall auch nicht informiert.

Wastelandwarrior

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #1 am: 17.04.2019 09:50 »
Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #2 am: 17.04.2019 09:52 »
Die Entgeltgruppenzulagen sind bei den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen geregelt. Sie entfallen, wenn man nicht mehr Tätigkeitsmerkmale erfüllt, für die eine Entgeltgruppenzulage vorgesehen ist. Eine Informationspflicgt des AG besteht nicht. Beschlüsse von AG-Verbänden sind tariflich unbeachtlich.

shafner

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #3 am: 17.04.2019 10:00 »
Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto

E10/2 sind es 3400,58 Brutto

--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?

--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?

Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

Wastelandwarrior

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #4 am: 17.04.2019 11:20 »
Da der "Höhergruppierungsgewinn" höher liegt, als der Garantiebetrag, gibt es den nicht. Korrekt.

AG können übertarfilich in Einzelfällen alles mögliche tun. Aber warum sollten sie ?

@Spid: wortwörtliche Befehlsausführung ist in allen Armeen die höchste Form der Insubordination. Sollte ich Sie bisher verkannt haben ? Treten Sie an, auf die Mängel im System hinzuweisen und es von Innen zu zerstören ? :D   

Capo

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #5 am: 17.04.2019 11:23 »
Von 3268,17€ nach 3400,58€ Brutto sollten aber mehr wie 8€ Netto überbleiben.

Spid

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #6 am: 17.04.2019 11:28 »
@Wastelandwarrior: es ist mir nur ein steter Quell der Freude, wenn die Tarifparteien Mist vereinbart haben und es erst später merken.

Wastelandwarrior

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #7 am: 17.04.2019 12:51 »
Da bin ich bei Ihnen. Mit steigender Komplexität wird das aber immer wahrscheinlicher. :)

Der Kanzler

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #8 am: 17.04.2019 19:54 »
Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto

E10/2 sind es 3400,58 Brutto

--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?

--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?

Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

Wieso mekerst du ? Irgendwann kommst du auch in die 10 <Stufe 3 / 4/ 5/ 6

Doso

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #9 am: 20.04.2019 11:14 »
Vielleicht ein schwacher Trost. Bei der nächsten Stufe lohnt es dann wieder mehr, da in höheren Entgeltgruppen hier eine stärkere Auswirkung haben rein von der Summe her.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage gestrichen
« Antwort #10 am: 20.04.2019 11:53 »
Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto

E10/2 sind es 3400,58 Brutto

--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?

--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?

Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.

Wieso mekerst du ? Irgendwann kommst du auch in die 10 <Stufe 3 / 4/ 5/ 6
Weil der Mensch nicht in die Zukunft schaut und seine besseren Perspektiven sieht, sondern traurig ist, dass er nicht von einem auf dem anderen Schlag 100€ mehr in der Tasche hat.
Und dann noch die gemeine Rückstufung, das kränkt viele Menschen mehr als das nicht mehr mehr an Geld.

und zu guter letzt wird dann ja gerne noch nach links und rechts geschaut und verglichen und dann sind die Menschen noch trauriger....

so ist sie die Seele der Menschen. Selten zufrieden.