Gut, in E9/3 sind es 3172,55 Brutto + Entgeltgruppenzulage 95,62 = 3268,17 Brutto
E10/2 sind es 3400,58 Brutto
--> Heißt das dann im Umkehrschluss, dass mir in E10/2 keine Zulage zusteht, da ich mehr habe als in E9/3 mit der Zulage ?
--> Kann mir mein Arbeitgeber die Zulage dennoch gewähren, ohne eine rechtliche Verpflichtung natürlich ?
Bei dieser Konstellation wird zunächst ohne EGZ die Stufe mit mindestens dem selben Entgelt gesucht und anschließend das alte Entgelt mit EGZ mit dem Entgelt der neuen Stufe verglichen. Solange altes Entgelt + EGZ geringer ist, als die neue Stufe gibt es den Garantiebetrag. Ich denke, dass das hier vergessen wurde. § 17 Abs. 4 TV-L und Beschluss der TdL vom 18/19. Juli 2012.