Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Elternzeit von Beamten in Bayern, die bei Kommunen beschäftigt sind.
Beamte haben ja Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Falls in diesen Zeitraum ein Schaltjahr fällt, zählt man dann bei der taggenauen Berechnung einen Tag mit, sodass statt 1095 1096 Tage Anspruch auf Elternzeit besteht?
Bei der Mutter ist auf die Elternzeit die Mutterschutzfrist anzurechnen. Ist der Tag der Geburt ebenfalls schon auf die Elternzeit anzurechnen?
Für eine kurze Antwort mit Begründung wäre ich dankbar.
Gruß Julia