Autor Thema: [BY] Elternzeit Beamte berechnen  (Read 10162 times)

Julia

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[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« am: 17.04.2019 15:43 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Elternzeit von Beamten in Bayern, die bei Kommunen beschäftigt sind.

Beamte haben ja Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Falls in diesen Zeitraum ein Schaltjahr fällt, zählt man dann bei der taggenauen Berechnung einen Tag mit, sodass statt 1095 1096 Tage Anspruch auf Elternzeit besteht?

Bei der Mutter ist auf die Elternzeit die Mutterschutzfrist anzurechnen. Ist der Tag der Geburt ebenfalls schon auf die Elternzeit anzurechnen?

Für eine kurze Antwort mit Begründung wäre ich dankbar.

Gruß Julia

Pepper2012

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #1 am: 17.04.2019 17:22 »
Es kommt wahrscheinlich auf die Uhrzeit der Geburt an.  ;)

Mayday

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #2 am: 17.04.2019 17:49 »
Verschiebt sich durch ein Schaltjahr der Geburtstag?  Beginnt das Eltern sein etwa erst einen Tag nach der Geburt?  ::)

Unimitarbeiter

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #3 am: 18.04.2019 08:08 »
Nach § 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2, 2. Alt. BGB wird der Tag der Geburt mitgerechnet.

Julia

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #4 am: 18.04.2019 10:25 »
Nach § 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2, 2. Alt. BGB wird der Tag der Geburt mitgerechnet.

Danke für die Antwort!

CK7985

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #5 am: 18.04.2019 19:58 »
Nach § 187 Abs. 2 S. 2, 188 Abs. 2, 2. Alt. BGB wird der Tag der Geburt mitgerechnet.

Danke für die Antwort!

Warum so kompliziert mit Schaltjahren usw. ?

Beispiel:

Geburtstag: 01.07.2019
Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Montag, 20. Mai 2019
Ende der Schutzfrist nach der Geburt:  Montag, 26. August 2019
Beginn EZ: 01.07.2019, da der Mutterschutz nach der Geburt voll angerechnet wird.
Ende EZ: 30.06.2022

Unimitarbeiter

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #6 am: 23.04.2019 07:45 »
Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

Julia

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #7 am: 24.04.2019 13:27 »
Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.

mmp

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #8 am: 24.04.2019 18:18 »
"Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht."
Ohne entsprechende Rechtsgrundlagen zu kennen, würde ich vermuten:
Es zählt die tatsächliche Anzahl der Tage. Ergo ist der 29.02.XX anzusetzen.

Aüg

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #9 am: 24.04.2019 19:53 »
191 BGB. Das Jahr wird mit 365 Tagen gerechnet.

ReKo1808

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #10 am: 08.05.2019 13:34 »
Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.

Hallo Julia!

Auch wenn es schon ein-zwei Tage her ist, habe ich da mal eine Frage:

Wie kann man denn Elternzeit nach Tagen berechnen? Ist es nicht nur möglich volle Kalendermonate Elternzeit zu nehmen?

MfG ReKo1808

Aüg

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #11 am: 08.05.2019 15:41 »
Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.

Hallo Julia!

Auch wenn es schon ein-zwei Tage her ist, habe ich da mal eine Frage:

Wie kann man denn Elternzeit nach Tagen berechnen? Ist es nicht nur möglich volle Kalendermonate Elternzeit zu nehmen?

MfG ReKo1808

Man kann den Zeitraum der Elternzeit für drei Zeiträume innerhalb der Hoechstdauer frei bestimmen. Ergibt sich aus dem Beeg und den entsprechenden Verordnungen zur Elternzeit bei Beamten. Man darf Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln.

ReKo1808

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Antw:[BY] Elternzeit Beamte berechnen
« Antwort #12 am: 09.05.2019 07:03 »
Schaltjahre sind ohnehin unerheblich da die Frist nach Jahren und nicht Tagen bestimmt wird. Der zusätzliche Tag ist dann sowieso mit dabei, sofern der Zeitraum den Februar inkludiert.

Manche Beamtinnen beantragen die Elternzeit aber nicht nach Jahren bzw. Monaten, sondern nach Tagen. Z. B.:
10.12.2017 - 31.05.2019
Wenn die Beamtin dann ihren Restanspruch auf die Elternzeit berechnet haben möchte, weiß ich nicht, ob bei Schaltjahren ein Tag mehr mitzurechnen ist oder nicht.

Hallo Julia!

Auch wenn es schon ein-zwei Tage her ist, habe ich da mal eine Frage:

Wie kann man denn Elternzeit nach Tagen berechnen? Ist es nicht nur möglich volle Kalendermonate Elternzeit zu nehmen?

MfG ReKo1808

Man kann den Zeitraum der Elternzeit für drei Zeiträume innerhalb der Hoechstdauer frei bestimmen. Ergibt sich aus dem Beeg und den entsprechenden Verordnungen zur Elternzeit bei Beamten. Man darf Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln.

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Hallo Aüg,

Okay, das war mir neu. Ich war immer der Ansicht, dass man nur volle Kalendermonate Elternzeit nehmen kann. Eigentlich peinlich nachdem ich als Vater selber 7 Monate in Elternzeit war :D
Für mich stand das nur nie im Raum es in Tage aufteilen zu wollen, vllt. habe ich mich deshalb nicht so intensiv damit auseinandergesetzt.  :P

Dankeschön für deine Antwort!