Guten Tag. Ich informiere mich gerade über eine Nebentätigkeit als Kommunalbeamter. In der LNTVO finde ich keine Angabe über eine zeitliche Einschränkung. Ist die Nebentätigkeit in Umfang und Vergütung bei selbstständiger Arbeit begrenzt? Ich hätte spontan an eine 1/5-Regelung Regelung der Arbeitszeit gedacht.
Weiterhin sind §2 Nebentätigkeit im ÖD und §5 Ablieferung der Vergütung interessant. Wenn ich selbstständig, also auf Rechnung für eine andere Körperschaft öffentlichen Rechts tätig bin, als Berater z.B., bin ich dann in der Pflicht der Ablieferung?
Vielen Dank.