Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Spid:
§35 TV-L ist mir bekannt. Es regelt den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Es besteht kein Sachzusammenhang zu einer tariflich nicht vorgesehenen Beurteilung noch würden die dort geregelten Zeugnisse eine solche bedingen.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 27.07.2019 13:51 ---§35 TV-L ist mir bekannt. Es regelt den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Es besteht kein Sachzusammenhang zu einer tariflich nicht vorgesehenen Beurteilung noch würden die dort geregelten Zeugnisse eine solche bedingen.
--- End quote ---
Danke für die Antwort, wie erwähnt, wollte man im Amt kein Zwischenzeugnis ohne Beurteilung erstellen und die Frage ist jetzt wegen der Beurteilung und meiner entstandenen Situation.
Spid:
Auf ein Zwischenzeugnis und dessen unverzügliche Ausstellung besteht doch gem. der von Dir selbst zitierten tariflichen Norm ein individualrechtlicher Anspruch, der sich problemlos auch gerichtlich durchsetzen läßt.
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