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Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen

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Maximus2584:
Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem die Leistungsbeurteilung ausgestellt werden muss, falls man sich weiter im ÖD beworben hat und sonst nicht in das Verfahren zugelassen werden würde? Ich habe eine vor ca. 2.5 Monaten beantragt, diese wurde bis heute nicht ausgehändigt und das mit 1000 Ausreden in die Länge gezogen. Es sind schon 3 Verfahren, wo mir aufgrund der fehlenden Leistungsbeurteilung abgesagt wurde(schriftlich) und jetzt habe ich wieder 3 Anschreiben bekommen, dass ich eine beifügen soll. Meine Befürchtung, es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal). Trotzdem brauche ich die Beurteilung, sonst kann man sich ja nicht weiter bewerben. Also irgendwie eine gesetzliche Grundlage bzw. Frist, die man setzen kann oder man muss eben "Jahre" darauf warten und kann nichts machen? Vielen Dank!

Tagelöhner:
Ich denke Du möchtest auf ein Zwischenzeugnis heraus. Da Du im TV-L Forum postest, gehe ich mal davon aus, dass der Tarifvertrag der Länder TV-L bei Deinem Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hier ist im § 35 geregelt:

(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.

Du solltest also den Druck mal erhöhen, notfalls mit Einschaltung des Personalrates. Dass sich das aber logischerweise eher konträr zu einem wohlwollenden Zeugnis auswirken könnte, muss man ja nicht dazu sagen.

Pseudonym:

--- Zitat von: Maximus2584 am 22.04.2019 14:43 --- es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal).

--- End quote ---

Ehrlich sein: machst Du gute Arbeit oder eher mäßig willig Deinen Job? Machst Du einen guten Job, lässt sich das relativ gut einklagen bzw. der AG hat wenig Interesse daran verklagt zu werden. Hier wären allerdings Beweise hilfreich (Prämien erhalten?) Machst Du einen mäßig guten Job, musst du auch da nicht mit weniger als einem "befriedigend" leben. Allerdings liest man das schon fix raus.

Ich hatte neulich ein Zeugnis auf dem Tisch, das hätte die Klage schon als angehängte Kopie bei Einreichung gewonnen. Der AN war aber auch sichtlich ein Faulpelz und der AG hat sich bedankt.

Spid:

--- Zitat von: Tagelöhner am 22.04.2019 15:26 ---Ich denke Du möchtest auf ein Zwischenzeugnis heraus. Da Du im TV-L Forum postest, gehe ich mal davon aus, dass der Tarifvertrag der Länder TV-L bei Deinem Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hier ist im § 35 geregelt:

(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.

Du solltest also den Druck mal erhöhen, notfalls mit Einschaltung des Personalrates. Dass sich das aber logischerweise eher konträr zu einem wohlwollenden Zeugnis auswirken könnte, muss man ja nicht dazu sagen.

--- End quote ---

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Ausführungen zu Zwischenzeugnissen und der Frage des TE nach einer Leistungsbeurteilung.

MoinMoin:
Den von Tagelöhner konstruierten Zusammenhang kann ich zum Glück sehr wohl sehen.
Ob er hilfreich ist überlasse ich den TE.

Gibt es überhaupt im TV-L einen Regelung zu einer Leistungsbeurteilung?

@ Maximus
Sind es öffentlich ausgeschriebene Stellen? Falls Ja: Wie wird das gehandhabt mit Berufsanfängern oder Menschen aus Bereichen, wo es keine LB gibt?

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