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Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen

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Maximus2584:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.04.2019 09:21 ---Den von Tagelöhner konstruierten Zusammenhang kann ich zum Glück sehr wohl sehen.
Ob er hilfreich ist überlasse ich den TE.

Gibt es überhaupt im TV-L einen Regelung zu einer Leistungsbeurteilung?

@ Maximus
Sind es öffentlich ausgeschriebene Stellen? Falls Ja: Wie wird das gehandhabt mit Berufsanfängern oder Menschen aus Bereichen, wo es keine LB gibt?

--- End quote ---

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Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 12 Monate) zu berücksichtigen. Soweit eine entsprechende dienstliche Beurteilung nicht vorliegt, wird darum gebeten, deren Erstellung zu veranlassen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
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Immer gleich in jeder Ausschreibung. Nach dem Ende wird man grundsätlich per E-mail gebeten dies nachzureichen und dann wird aufgrund fehlender Beurteilung abgesagt, obwohl die Lage ja bekannt ist, dass es ewig dauern kann, dass eine ausgestellt wird. Bei neuen Bewerbern ohne Arbeitserfahrung gehe ich mal davon aus, dass auch nur Bachelor oder VL 2 genügt als Nachweis.

RsQ:
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Rita:

--- Zitat von: RsQ am 25.04.2019 07:54 ---Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

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Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: Rita am 13.05.2019 16:38 ---
--- Zitat von: RsQ am 25.04.2019 07:54 ---Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

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Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.

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Wohl denen, die eines Bekommen. In der REgel bekommt man es ja erst beim verlassen des AGs.

ReKo1808:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.05.2019 18:57 ---
--- Zitat von: Rita am 13.05.2019 16:38 ---
--- Zitat von: RsQ am 25.04.2019 07:54 ---Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

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Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.

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Wohl denen, die eines Bekommen. In der REgel bekommt man es ja erst beim verlassen des AGs.

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In der Regel schon, da hast du recht.
Ich habe jedoch während meiner Ausbildung danach gefragt, weil mein Chef sich nicht dazu geäußert hat, ob ich übernommen werde oder nicht. (Gelernt habe ich in der Wirtschaft)
Er hat zwar sehr verdutzt geschaut, es aber widerwillig geschrieben und mir ausgehändigt. Auf Nachfrage sogar zweisprachig, weil ich mich ins Ausland beworben hatte. ;)
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.

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