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Nachträgl. Gewährung des Familienzuschlags, Auswirkung auf Beihilfe/PKV?

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lexus:
@MGM
"Völlig unverständlich..." ist das der richtige Ton ...? In diesem Fall ist weder etwas unverständlich, noch sind Tatsachen der Bezüge- oder Beihilfestelle nicht mitgeteilt worden. Dennoch Danke für den Hinweis auf Nr. 40.2.2 BBesGVwV. In der Praxis scheint es jedoch eher so zu sein, dass ohne den Kindergeldbescheid kein kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag gewährt wird.

Meine PKV wird jedenfalls mich so stellen, als wäre bereits vor 13 Monaten der Beihilfesatz von 70 % gewährt worden. Eine 6-Monatsfrist konnte ich allerdings auch dem Gesetz nicht entnehmen; diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf den Aspekt der Gesundheitsprüfung. Und diese Frist wird eingehalten. Aber ich will nicht ausschließen, dass es rechtlich anders beurteilt werden kann. Es gab hierzu bereits grausame Urteile.

In der Tat kommt es bei mir nicht auf die Änderung der Beihilfe an, sondern auf die deutlich geringen PKV-Prämien. Beantragen werde ich die Änderung dennoch.

lexus:
Kurzes Update für mögliche Betroffene (rückwirkende Anerkennung des Familienzuschlages)

Sowohl der Beihilfeanspruch als auch der PKV-Satz wurden ohne irgendwelche Probleme oder Nachfragen rückwirkend für 13 Monate geändert. Auch der bereits erlassene Beihilfebescheid wurde entsprechend geändert, gleiches gilt für die Abrechnung mit der PKV. Alles in allem eine Ersparnis von über 2 T€.

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