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Parkraumüberwachung E 5

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KruemelDrops:
Guten Abend,

nun habe ich mich auch endlich mal registriert, nachdem ich immer still mitgelesen habe.

Das die Nachzahlung der Tarifverhandlungen dauern wird, ist mir mittlerweile klar.  :-[
Wie sieht es aber nun in dem Fall der Parkraumüberwachung aus, wo ja jetzt nun gerichtlich darüber entschieden wurde das ab sofort die E 5 statt die E 4 zu zahlen ist ?

marco.berlin:
Ich bemühe jetzt nicht die Suche. Welches Gericht hat das denn entschieden? Das BAG, LAG oder irgendein Arbeitsgericht? Wenn es eine Entscheidung gibt, mal an den eigenen Arbeitgeber herangetreten mit der Forderung nach Bezahlung nach E5? Aus einer Entscheidung heraus muss der Arbeitgeber überhaupt nicht allen Parkraumüberwachern die E5 zahlen, er wird es vielleicht tun, um entsprechende Prozesse zu vermeiden... Du wirst also selber tätig werden müssen, außer dein Arbeitgeber hätte gegenteiliges bereits verlautbart. Bei letzterem böte sich wieder die Frage beim Arbeitgeber an, wann er das denn zahlbar machen will.

KruemelDrops:
Da der link ;)
https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/parkraumberwachungistmehrwert/

Und ja Geltendmachung erfolgte, bereits letztes Jahr, sowie mit dieser Bekanntgabe.

Chrilleger:
Trotz des Urteiles, würde ich das schriftlich beantragen. Ob alle Arbeitgeber das so freiwillig einführen kann ich mir nicht vorstellen.

Spid:
Außer in dem einen Fall, den das LAG entschieden hat, sehe ich keinen Handlungsbedarf. Das LAG hat den unbestimmten Rechtsbegriff der gründlichen Fachkenntnisse nicht entsprechend der Rechtsprechung des BAG ausgelegt. In dem einen Fall hat es das Bezirksamt versäumt, in Revision zu gehen. Warum sollte man in anderen Fällen tätig werden?

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