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Parkraumüberwachung E 5

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nichts_tun:
Wenn der TE in die örtliche Zuständigkeit des LAG fällt, dass diese Entscheidung zu der EG 5 getroffen hat, dürfte er bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage doch durchaus erfolgreich sein, falls andere AG nicht der Rechtsmeinung des LAG folgen sollten.

Lars73:
Naja ein anderer Arbeitgeber (oder auch der gleiche Arbeitgeber) könnte einen neuen Fall zum BAG tragen oder halt anders argumentieren. Vielleicht kommt ggf. schon das LAG (ggf. eine andere Kammer...) zu einem anderen Ergebnis. Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer sich auf das Urteil stützen und entsprechende Bezahlung (rückwirkend für 6 Monate und in Zukunft) fordern.

MoinMoin:
Und dann den Klageweg gehen.

nichts_tun:

--- Zitat von: Lars73 am 26.04.2019 10:42 ---Naja ein anderer Arbeitgeber (oder auch der gleiche Arbeitgeber) könnte einen neuen Fall zum BAG tragen oder halt anders argumentieren. Vielleicht kommt ggf. schon das LAG (ggf. eine andere Kammer...) zu einem anderen Ergebnis. Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer sich auf das Urteil stützen und entsprechende Bezahlung (rückwirkend für 6 Monate und in Zukunft) fordern.

--- End quote ---

Genau. Es obliegt dann dem AG den gerichtliche Rechtsbehelfe zu erheben.

Spid:
Wie meinen?

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