Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Reduzierung der Stunden /// mögliche Folgen?
Philipp:
Ich habe mir in den Kopf gesetzt, meine Wochenstunden um etwa 10% zu reduzieren.
Die Zeit soll im Grunde einfach für ein bisschen mehr Flexibilität (ein paar Minuten später kommen, ein paar Minuten früher gehen, und Freitags deutlich weniger Arbeitszeit) genutzt werden.
Kann ich das ohne weiteres beantragen, wenn die Vorgesetzten mitspielen?
Oder gibt es da auf lange Zeit Folgen die man bedenken sollte?
Und eine besondere Frage, da die Verdi ja gerade mit einer Umfrage unterwegs ist:
Wenn ich meine Stunden auf z.B. 35h/Woche reduziere, verzichte ich damit auf einen Teil meines Bruttogehaltes.
Sollte Verdi sich durchringen, zum nächsten Tarifabschluss die Wochenarbeitszeit zu reduzieren, wird meine - bereits verringerte - Arbeitszeit in Relation auch nach unten korrigiert, oder erhalte ich entsprechend mehr Geld, weil ich wieder näher an die "Soll-Wochenstunden" rücke?
BAT:
Es gibt zwei Ansprüche auf Teilzeit, einmal aus dem Gesetz, einmal aus dem TVÖD. Zweiter Anspruch ist besser. Formal kann man jederzeit seine Arbeitszeiten ändern. In der Praxis ist es teils anders. Gerade wenn man noch Stellenwechsel wegen Höhergruppierungen anstrebt kommt man bei uns mit Vollzeit besser weiter, kann man dann im Zweifelsfall auch kurzfristig wieder erhöhen. Um später wieder mit den Stunden runterzugehen. Gerade für diese Mini-Teilzeiten ist es schade, das Verdi keine Wochenarbeitszeiten angepackt hat.
Auswirkungen auf Rente sollten bekannt sein, denke ich. Steuerkurve und BBG (das hat mir sehr weh getan, weil ich den "besseren" Teil meines Bruttos nicht mehr habe), ebenso eine mögliche Fahrgemeinschaft :-)
nichts_tun:
--- Zitat von: Philipp am 26.04.2019 09:10 ---Wenn ich meine Stunden auf z.B. 35h/Woche reduziere, verzichte ich damit auf einen Teil meines Bruttogehaltes.
Sollte Verdi sich durchringen, zum nächsten Tarifabschluss die Wochenarbeitszeit zu reduzieren, wird meine - bereits verringerte - Arbeitszeit in Relation auch nach unten korrigiert, oder erhalte ich entsprechend mehr Geld, weil ich wieder näher an die "Soll-Wochenstunden" rücke?
--- End quote ---
Sollte die Wochenarbeitszeit gesenkt werden, wird deine individuell-vertraglich vereinbarte Zeit nicht automatisch gesenkt, es sei denn, du würdest über die dann tarifvertraglich-vereinbarte Wochenarbeitszeit arbeiten.
@BAT: Was meinst du mit "BBG"?
Philipp:
Reduzierung der Bezüge und die Folgen sind klar. Bei mir steht in Kürze die nächste Stufe an, so dass ich trotz 10% der Verringerung auf mehr käme, als mein jetziges Brutto.
Das reicht mir vorne und hinten - da wiegen für mich Freizeit und Privatleben mehr, als die paar Euro die Netto dabei übrig bleiben.
Finanziell sehe ich da absolut keine Probleme.
Ich hätte mich auch über Google umfassend informiert, aber alle Beiträge die ich dort finde behandeln die Reduzierung um mindestens 25% oder gleich eine Halbierung der Arbeitszeit. Das strebe ich ja nicht an.
Da ich die gewonnene Zeit hauptsächlich Freitags unterbringen würde, sowie auf die Wochenstunden verteilt, hätte es effektiv auch kaum Auswirkungen auf meine Arbeit im Büro oder die Kollegen (wir stehen hier nicht im Akkord ständig unter Dauerfeuer, sondern haben schon zeitlichen Raum für persönliche Gespräche, Ideen etc... )
BAT:
BBG - Beitragsbemessungsgrenze.
Ich habe vor Jahren schon mal um eine Stunden reduziert, um die Anrechnungsgrenze für die Eigenheimzulage nicht zu überschreiten.
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