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Leistungsentgelt-wieviel?

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Joe kommunal:
Nicht wirklich (würde mich aber gerne eines anderen belehren lassen):

Protokollerklärung zu Absatz 6:
Besteht in einer Dienststelle/in einem Unternehmen kein Personal- oder Betriebsrat, hat der Dienststellenleiter/Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der
Leistungsentgelte im Umfang des Vomhundertsatzes der Protokollerklärung Nr.
1 zu Absatz 4 sicherzustellen, solange eine Kommission im Sinne des Absatzes
7 nicht besteht.

Protokollerklärungen zu Absatz 4:
1.
1 Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die zeitgerechte
Einführung des Leistungsentgelts sinnvoll, notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist.
2 Sie fordern deshalb die Betriebsparteien dazu auf, rechtzeitig vor dem 1. Januar 2007 die betrieblichen Systeme zu vereinbaren.
3 Kommt bis zum 30. September 2007 keine betriebliche Regelung zustande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2008 6 v. H. des für den Monat September jeweils zustehenden
Tabellenentgelts.
4 Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den
Restbetrag des Gesamtvolumens.
5 Solange auch in den Folgejahren keine Einigung entsprechend Satz 2 zustande kommt, gelten die Sätze 3 und
4 ebenfalls.
6 Für das Jahr 2007 erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 12 v. H. des für den Monat September 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt
jedoch nicht mehr als das Gesamtvolumen gemäß Absatz 3 Satz 1, wenn
bis zum 31. Juli 2007 keine Einigung nach Satz 3 zustande gekommen ist.


Also weiterhin jährlich 6% des Septemberentgelts. Und damit wäre der Anspruch für das jeweilige Jahr erledigt. Gerade ausscheidene Mitarbeiter sind natürlich verärgert, aber ist wohl so rechtens.

Niemand kann den Arbeitgeber zwingen sich auf eine Vereinbarung zu einigen, solange es genau diese o.g. Regelung gibt.

MoinMoin:
1.) Ihr bekommt per Gießkanne das Geld ausgeschüttet, sprich wo platzt jetzt was aus allen Nähten?
2.) Ihr habt einen PR/BR? Und wie intensiv arbeiten die an eine Regelung?
3.) Wie viele der hoffentlich vorgeschlagene Regelungen wurden vom AG abgelehnt?

Flausi:
Die Dienstvereinbarung zum LOB in der die Bewertung und Auszahlungsmodalitäten festgelegt werden sind entscheident.
Als groben Anhaltspunkt: Für das LOB steht ein finanzieller Topf von 2% des Bruttoarbeitslohnes im Jahr aller Tarifbeschäftigten zur Verfügung; in Bayern kann der Topf freiwillig von Seiten des Arbeitgebers auf 3% erhöht werden. Diesen "Topf" stellt der Arbeitgeber zur Verfügung; er war Bestandteil des Tarifabschlusses im Jahr 2006, weshalb die Löhne prozentual damals nur sehr gering gestigen sind . Dir wird im Vorfeld nichts von deinem jährlichen Bruttoarbeitlohn abgezogen zur Finanzierung des "Topfes". Aufgrund der Bewertung erhältst du einen entsprechenden Anteil aus diesem Topf.
Rein theoretisch: Würden alle Tarifbeschäftigten in eurer Behörde die gleiche Bewertung (was nicht im Sinne des LOB wäre)erhalten und auch sonst keine unterschiede bei der Auszahlung erfolgen, würdest du 2% deines jährlichen Bruttoarbeitslohnes bei der Auszahlung erhalten; Z.B. bei 40.000 EUR Jahreseinkommen, 800 EUR.
Aber: Wie gesagt es gibt in jeder Behörde unterschiedliche Regelungen was Bewertung und Auszahlung angeht - die Dienstvereinbarung dazu ist entscheident. Es besteht auch die Möglichkeit dass du 0 EUR (z.B. bei Schlechtleistung) oder ein Vielfaches von 2% z.B bei TOPleistung und Schlechtleistung aller anderen Bewerteten....ABER: Entscheident ist eure Dienstverienbarung!

Kaffeetassensucher:
Bei mir (durchschnittliche Bewertung) waren es letztes Jahr ca. 200 Euro, jedenfalls wies meine Entgeltabrechnung dieses Betrag aus als ich neugierigerweise reingeguckt habe, um zu schauen, warum ich für Juni 2018 mehr Geld ausgezahlt bekommen hatte. Dass es dann doch so viel ist, hat mich ein wenig überrascht. Die LOB-Gespräche finden zwar einmal im Jahr statt, aber so wirklich erwarten tue ich von den Summen nichts, die da bei uns ausbezahlt werden.

Mannheim:
Bei mir waren es immerhin 995 € brutto

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